Mietkosten vom Pflichtpraktikum in anderer Stadt als Sonderausgaben absetzbar?
Angenommen ich studiere im Erststudium in Stadt A. Jedoch muss ich aufgrund eines studienbedingten Pflichtpraktikums nach Stadt B umziehen, welches über 200km entfernt liegt. Dort wird eine Wohnung (z.B. 500€) gemietet. Da ich mich ausschließlich dort befindet werde, rückt mein Lebensmittelpunkt für diese Zeit dort hin und die Wohnung gilt auch als Erstwohnsitz. Während des Praktikums wird innerhalb des Praxissemester (6 Monate) über 10.000€ Brutto Gehalt verdient. Ausserdem muss noch eine Fahrkarte für mehrere hundert Euro + Arbeitsklamotten angeschafft werden. Kann ich diese Kosten als Sonderausgaben geltend machen?
Wenn ja, was genau ist mit "absetzen" und "geltend machen" gemeint? Kriegt man dann theoretisch alle Mehrkosten (bei den Sonderausgaben steht im Internet immer bis zu 6000€) zurück oder nur den Teil, den man über dem Grundfreibetrag hinaus auch tatsächlich an Steuern bezahlt hat?
Egal ob ja oder nein. Wäre nett wenn ihr das begründet, da ich dieses Thema interessant finde.
3 Antworten
Das Finanzamt wird Dir keine Kosten erstatten, sondern nur zuviel bezahlte Steuern.
Wenn Du keine Einkünfte hast, kannst Du wegen der Aufwendungen für das Studium einen Antrag auf Feststellung des vortragsfähigen Verlustes stellen (Einfach das Kreuz an der entsprechenden Stelle im Mantelbogen der Steuererklärung machen),
Aber: Kosten für Wohnung (Miete), Essen, Kleidung (wenn es nicht ganz typische Arbeitskleidung ist) stellen Kosten der allgemeinen Lebenführung dar, die steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind.
Wenn das Finanzamt dann einen vortragsfähigen Verlust feststellt, bist Du in den Folgejahren (wenn Du Einkünfte erzielst) verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben!
Du bekommst sowieso keine Kosten erstattet. Die mindern allerhöchstens dein Einkommen, so dass du dann im Endeffekt weniger Steuern zahlst.
Mietwohnung und auch deine Kleidung kannst du nicht von der Steuer absetzen.