Pendlerpauschale Erst- Zweitwohnsitz
Hallo, ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale und hoffe auf eure Hilfe. Hier zur vorliegenden Situation:
Ich habe seit kurzem eine neue Arbeitsstelle in einer Stadt mit Zweitwohnsteuer. Bisher hatte ich noch keinen eigenen Hausstand.
Entferung vom aktuellen eingetragenen Wohnsitz zur Arbeitsstätte 350 km (Wohnung A), Entfernung vom "neuen" Wohnsitz zur Arbeitsstätte ca. 15 km (Wohnung B).
Hier meine Frage: Besteht die Möglichkeit, Wohnung B als Hauptwohnsitz eintragen zu lassen und trotzdem 1 x pro Woche die Pendlerpauschale für die Anfahrt aus Wohnung A geltend zu machen?
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Ist doch unerheblich, welches Dein Hauptwohnsitz ist.
Für die genaue Verbuchung solltest Du bei Deinem Finanzamt und da bei Deinem Sachbearbeiter vorsprechen, der sagt Dir noch bevor Du etwas falsch machst, ob Du mit einer Pauschale oder mit einem Fahrtenbuch besser fährst.
Es wird schwer zu rechtfertigen sein, wenn ich angebe ich sei 5 mal pro Woche von meinem Zweitwohnsitz gefahren... in sofern steuerlich wohl nicht ganz unerheblich.
erst mal musst du dich an beiden orten melden und dann kannst du u.U. familienheimfahrten geltend machen.........
frag dein finanzamt. die sagen dir das sogar kostenlos..
also wenn jemand eine kompetente Antwort zu meiner Frage hat, darf er/ sie sich gerne melden... Bitte nur Antworten wenn jemand wirklich Ahnung hat.
sonst darf man nicht antworten?
Naja es hilft mir nicht weiter wenn jemand sagt ich solle doch eine andere Person fragen.... dann bräuchte ich die Frage auch nicht hier in dieses Forum zu stellen.
immerhin bekommst du hier hilfreicht tipps, auf die du selbst offenbar nicht gekommen bist.........
Das Finanzamt ersetzt leider keinen Steuerberater.... Da meiner momentan leider im Urlaub ist habe ich hier mein Glück versucht... Danke trotzdem aber hilft mir leider nicht weiter
Das Finanzamt ersetzt leider keinen Steuerberater...
hat das hier i-wer behauptet? alles gute..........
Du wilst Dir die Zweitwohnungssteuer sparen, oder warum soll B der Hauptwohnsitz werden?
Damit Du Fahrtkosten von A aus absetzen kannst (uns zusätzlich Kosten doppelter Haushaltsführung!), musst Du das Finanzamt davon überzeugen, dass in A weiterhin Dein Lebensmittelpunkt sei. Ich habe keine Ahnung, was Dich an A bindet, und wie gut somit Deine Argumente sind.
Die Entscheidung, B zum Hauptwohnsiotz zu machen, schwächt aber Deine Argumentation. Ich würde das nur bei guten anderen Argumenten (Verlobte in A) riskieren.
Unter Umständen ist letztendlich wieder Auslegungssache... gibt es dafür keine klare Regel?
Könnte mich natürlich auch in Wohnung A als Zweitwohnsitz melden, im ersten Falle würde ich mir jedoch die Zweitwohnsitzseuer sparen.