Pendlerpauschale Erst- Zweitwohnsitz

3 Antworten

Ist doch unerheblich, welches Dein Hauptwohnsitz ist.

Für die genaue Verbuchung solltest Du bei Deinem Finanzamt und da bei Deinem Sachbearbeiter vorsprechen, der sagt Dir noch bevor Du etwas falsch machst, ob Du mit einer Pauschale oder mit einem Fahrtenbuch besser fährst.

Michael123321 
Fragesteller
 19.08.2013, 15:36

Es wird schwer zu rechtfertigen sein, wenn ich angebe ich sei 5 mal pro Woche von meinem Zweitwohnsitz gefahren... in sofern steuerlich wohl nicht ganz unerheblich.

erst mal musst du dich an beiden orten melden und dann kannst du u.U. familienheimfahrten geltend machen.........

Michael123321 
Fragesteller
 19.08.2013, 15:30

Unter Umständen ist letztendlich wieder Auslegungssache... gibt es dafür keine klare Regel?

Könnte mich natürlich auch in Wohnung A als Zweitwohnsitz melden, im ersten Falle würde ich mir jedoch die Zweitwohnsitzseuer sparen.

Fragalligator  19.08.2013, 15:31
@Michael123321

frag dein finanzamt. die sagen dir das sogar kostenlos..

Michael123321 
Fragesteller
 19.08.2013, 15:33
@Fragalligator

also wenn jemand eine kompetente Antwort zu meiner Frage hat, darf er/ sie sich gerne melden... Bitte nur Antworten wenn jemand wirklich Ahnung hat.

Fragalligator  19.08.2013, 15:38
@Michael123321

sonst darf man nicht antworten?

Michael123321 
Fragesteller
 19.08.2013, 15:42
@Fragalligator

Naja es hilft mir nicht weiter wenn jemand sagt ich solle doch eine andere Person fragen.... dann bräuchte ich die Frage auch nicht hier in dieses Forum zu stellen.

Fragalligator  19.08.2013, 15:51
@Michael123321

immerhin bekommst du hier hilfreicht tipps, auf die du selbst offenbar nicht gekommen bist.........

Michael123321 
Fragesteller
 19.08.2013, 16:00
@Fragalligator

Das Finanzamt ersetzt leider keinen Steuerberater.... Da meiner momentan leider im Urlaub ist habe ich hier mein Glück versucht... Danke trotzdem aber hilft mir leider nicht weiter

Fragalligator  20.08.2013, 08:04
@Michael123321

Das Finanzamt ersetzt leider keinen Steuerberater...

hat das hier i-wer behauptet? alles gute..........

Du wilst Dir die Zweitwohnungssteuer sparen, oder warum soll B der Hauptwohnsitz werden?

Damit Du Fahrtkosten von A aus absetzen kannst (uns zusätzlich Kosten doppelter Haushaltsführung!), musst Du das Finanzamt davon überzeugen, dass in A weiterhin Dein Lebensmittelpunkt sei. Ich habe keine Ahnung, was Dich an A bindet, und wie gut somit Deine Argumente sind.

Die Entscheidung, B zum Hauptwohnsiotz zu machen, schwächt aber Deine Argumentation. Ich würde das nur bei guten anderen Argumenten (Verlobte in A) riskieren.