Mietkaution vergessen! Was passiert nun?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn ich jetzt unserer vermietungsfirma bescheid gebe mit dem hinweis, dass wir die kaution sofort nachzahlen, können dann noch irgendwelche rechtlichen konsequenzen gegen uns eingeleitet werden? was passiert denn jetzt?

Das ist das Beste, was ihr tun könnt, denn in diesem Fall gibt es natürlich keine rechtlichen Konsequenzen. Der Vermietfirma ist bisher kein Verlust oder Schaden entstanden. Lediglich ein erhöhtes Risiko bestand bisher.

Wenn ihr aber nicht zahlt und die Vermietfirma kommt irgendwann drauf, könnte es rechtliche Konsequenzen haben.

Also dort anrufen, Situation erklären und fragen, wohin und mit welchem Vermerk nun schnellstens bezahlt werden soll.

Eine Mietkaution wird hinterlegt, damit (nach dem Auszug) durch den Mieter entstandene Schäden behoben werden können. Ist die Wohnung in einem guten Zustand, bekommst du die Kaution zurückerstattet. Wenn du keine Kaution bezahlt hast, bekommst du nichts rückerstattet und musst ggf. entstandene Schäden selbst bezahlen. Meistens reicht es aus, die Wohnung besenrein zu verlassen. Dem Vermieter steht es frei eine Kaution zu verlangen bzw. wie hoch diese ist.

Ihr solltet die Kaution schnellstens zahlen. Denn seit dem 1.5.13 zählt auch nicht gezahlte Kaution als Mietrückstand. Sprich sind z. B. 2 KM Kaution und 1 MM offen kann der Vermieter, ohne Abmahnung, fristlos kündigen.

Nach Abmahnung könnte auch fristlos kündigen wenn die nicht gezahlte Kaution einen Betrag in Höhe einer MM + einen Cent ausmacht.

MosqitoKiller  24.06.2013, 09:42

Denn seit dem 1.5.13 zählt auch nicht gezahlte Kaution als Mietrückstand.

Das ist falsch, denn Rückstände auf Miete und Kaution werden nicht miteinander addiert...

Sprich sind z. B. 2 KM Kaution und 1 MM offen kann der Vermieter, ohne Abmahnung, fristlos kündigen.

Aber allein wegen der 2 KM Kaution, mit dem Mietrückstand hat das nichts zu tun...

Nach Abmahnung könnte auch fristlos kündigen wenn die nicht gezahlte Kaution einen Betrag in Höhe einer MM + einen Cent ausmacht.

Auch das ist falsch, das BGB verlangt bei der Kaution ausdrücklich 2 KM Rückstand...

Die Forderung nach Zahlung einer vereinbarten Kaution unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Bei dir bedeutet das, dass mit Ablauf des 31.12.2013 die Kaution nicht mehr fällig ist. Du kannst nun spekulieren: Du wartest den Fristablauf ab, hast aber das Risiko der Kündigung. Oder du zahlst die Kaution und hast Ruhe.

Ist die Zahlung einer Mietkaution vertraglich vereinbart, ist sie fällig, nach drei Monaten auch ohne Mahnung in Verzug und einklagbar.

Ist sie es nicht, schuldet ihr auch keine.

Das würde ich erst einmal nachlesen und dann nachfragen, ob das überhaupt und wenn ja, wie das geheilt werden kann.

G imager761