Mieter sabotiert die Heizung und zieht kosten für Reparatur von der Miete ab ohne mit uns abgesprochen zu haben das die Heizung nicht geht, ist dies ok?

3 Antworten

Bei einem Mangel an der Mietsache (Schaden an der Heizung) muss der Mieter diesen an den Vermieter melden und diesem Gelegenheit geben, die Reparatur zu beauftragen.

Erst wenn der Vermieter den Mangel auch nach Fristsetzung nicht beseitigt, dürfte der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen.

Euer Mieter hat euch nicht vorher informiert und muss daher für die Kosten des Handwerkers selbst aufkommen.

Hallo

Generell kann ein Gutachter das prüfen. Das kostet jedoch viel Geld und wäre nur im Laufe eines evtl. Gerichtsverfahrens sinnvoll. Zudem könnt ihr entstandene Schäden bei Wohnungsübergabe (Zeugen) zu Protokoll nehmen und dann berechnen. Das braucht dann keinen Gutachter sondern nur eine Rechnung eurerseits, wärd am einfachsten.

Ihr müsst die 400€ für den Handwerker sowiso nicht zahlen, da die Mieter ohne Rücksprache gar keinen Handwerker hätten beauftragen dürfen. Deshalb sind die 400€ einfach Mietschulden, das teilt ihr denen auch so mit.

Ansonsten handelt ihr mit der Räumungsklage genau richtig, das wird schon. Macht denen die Hölle heiß (im Rechtsrahmen) z.B. per Besichtigung oder unter Umständen schon mit Beginn einer Renovierung und Aufstellen eines Dixi- WC für die Kandidaten ;-) Prüft beim nächsten Anwaltsbesuch, was in eurer Lage machbar ist.

Die Mieter dürfen das nicht ohne Einverständnis des Vermieters. Es kann ja sein, dass es bestehende Wartungs-oder Serviceverträge gibt.

In diesem Fall müsste der Heizungsleger die Tapatsturen genau nachweisen und begründen können. Den würde ich also herzitieren und mir zeigen lassen, was kaputt war und was er repariert hat. Am Besten in Anwesendheit eines anderen Klempners.

Wenn es schon Räumungsklagen gibt, sollte der Zustand der Wohnung festgehalten werden und ggf. Schäden dokumentiert werden.