Unser Hausverwalter weigert sich mit unseren Mietern zu sprechen. Darf er das?

6 Antworten

Darf er.

Denn er (der Verwalter) ist nicht Vertragspartner Eurer Mieter.

Oder ist im Verwaltervertrag vereinbart das er sich um solche Belange zu kümmern hat?

Denn wie soll ein Eigentümer, der weit vom Objekt entfernt wohnt beispielsweise dieses Tagesgeschäft bearbeiten ?

Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel.

Es gibt Hausverwalter die die WEG vertreten, also die Hausgemeinschaft. Da hat die "Gemeinschaft" dem Verwalter einen Auftrag erteilt und der "Gemeinschaft ist die Mietsache nicht wichtig. Dann gibts Wohnungsverwalter die die Wohnung verwalten. die haben einen Vertrag mit dem Vermieter - Eigentümer der Wohnung, der Interesse am Mieter hat.

Am besten schaut man mal in den Vertrag ob der Hausverwalter mit den Mieten "sprechen" muss.

Oder man macht ne Ausschreibung und sucht einen der alles macht. http://www.hausundwohnungsverwalter.de/ wäre ne nette Adresse kosten wohl auch das doppelte

Du bist also Eigentümer. Dann solltest Du wissen, das der Verwalter zwar nicht mit den Mietern sprechen/kommunizieren muss. Es sei denn, die/der Eigentümer hat eine Sondermietverwaltung mit dem Verwalter noch abgeschlossen - dass scheint wohl ja nicht zu sein.

Allerdings hat der Verwalter die Aufgabe und die Pflicht sich um das Objekt zu kümmern. Wenn Beschwerden kommen, dass die Heizung nicht funktioniert oder das die Reinigungskraft schlecht putzt - dann sind dies sehr wohl Belange, auf die der Verwalter reagieren muss/sollte - egal von wem diese Information kommt. Ein Verweis auf den Eigentümer halte ich hier nicht für angemessen.

Als Eigentümer solltest Du den Beirat informieren und ggf. dafür plädieren, nach der Bestellungszeit eine Neuwahl eines anderen Verwalters zu favorisieren.

Allerdings ist der Verwalter nicht der Ansprechpartner, wenn sich diverse Mieter und Mieter/Selbstnutzer wegen Kleinigkeiten streiten ...

Ihr solltet den Vermieter mit Briefen, Anrufen und Mails "bombardieren"!

Obwohl der Verwalter an sich die Ansprechperson sein sollte, ist es möglich, dass der (arme) Mann vielleicht seinen Lohn (Geld) nicht bekommt und nur noch Dienst nach Vorschrift schiebt.

bwhoch2  14.02.2014, 09:10

Nein, das ist nicht möglich! Der Verwalter hat im Vertrag eine bestimmte Vergütung pro Jahr. Da er selbst derjenige ist, der das Hausgeld von den Eigentümern einkassiert (in der Regel per Lastschrift), sitzt er direkt an der Geldquelle und darf sich praktisch selbst bedienen.

Der Eigentümer, der offenbar weit vom Objekt wegwohnt, hat einen Hausverwalter eingestellt und zahlt ihn dafür, dass er sich um das Haus und die Belange der Mieter kümmert, somit ist er euer Ansprechpartner. Ich würde mich beim Eigentümer über IHN beschweren.....

amdros  13.02.2014, 09:53

Aha..Du kennst demnach seinen Arbeitsvertrag mit seinen Aufgaben? Das sehe ich etwas anders!!

bwhoch2  14.02.2014, 09:08
@amdros

Der Verwalter hat keinen Arbeitsvertrag. Er hat einen Verwaltervertrag und zu den Aufgaben des Hausverwalters gehört es u. a., die Einhaltung Hausordnung durch zu setzen und darauf zu schauen, dass die Technik einwandfrei funktioniert.

Er ist sicher nicht Dienstleister der Mieter. Wenn Mieter Beschwerden haben, z. B. Heizung geht nicht, ist natürlich der direkte Weg erst einmal zur Hausverwaltung. Macht die Hausverwaltung aber nichts, dann kann sich der Mieter aber natürlich an seinen Vermieter wenden.

Jedoch, dass der Hausverwalter auf die Eigentümer verweist, wenn im Treppenhaus schlecht geputzt wird, der Hausmeister gar nichts macht oder die Heizung ausgefallen ist, kann auch nicht sein. Als Mitlgied einer Eigentümergemeinschaft würde ich der Hausverwaltung gehörig auf die Füße treten.

Aber noch einmal: Hausverwaltung ist nicht Dienstleister der Mieter!