Messer in Öffentlichen Verkehrsmitteln führen?

3 Antworten

Wie immer kommt es darauf an.

Ich habe eigentlich immer ein Messer dabei, in der Regel ein Taschenmesser.

Einem Neffen von mir wurde aber auch schon ein simples Schweizer Taschenmesser abgenommen, als er in einem Lokal von einem Schläger angegriffen wurde, er den Schläger durch einen Festhaltegriff immobilisierte, bis die Cops kamen und den Schläger mitnahmen. Dabei bemerkten sie das kleine (nicht geöffnete) Taschenmesser in der Jackentasche meines Neffens und nahmen es mit. Er bekam es wieder, aber wie du siehst, ist selbst so etwas in bestimmten Situationen nicht ganz ohne.

Wenn du im Bus oder in der Bahn einfach nur sitzt und mitfährst, wird sich keiner dafür interessieren, ob du ein Käsebrot, einen Kamm oder ein Taschenmesser in der Tasche hast. Wenn du aber ein Messer zückst, wenn Stress ist, egal was für ein Messer, dann bekommst du ein ganz erhebliches Problem.

GoimgarDE  24.09.2016, 14:00

"Dabei bemerkten sie das kleine (nicht geöffnete) Taschenmesser in der Jackentasche meines Neffens und nahmen es mit. Er bekam es wieder, aber wie du siehst, ist selbst so etwas in bestimmten Situationen nicht ganz ohne."

Ähm was? Nicht ganz ohne? Nicht ganz ohne ist dass die Polizisten hier eine Beschlagnahmung ohne Rechtsgrundlage durchgeführt haben. Das ist jursitisch ein Diebstahl. Dieser bleibt für die Polizisten nur Straffrei weil sich Polizisten bei Fehlern darauf berufen können im guten Glauben gehandelt zu haben. (Ja bei Polizisten kann "die rechtslage nicht gekannt" rechtswidriges verhalten entschuldigen um diesen Rechtssicherheit bei Unübersichtlichen Situationen zu geben.)

"Wenn du aber ein Messer zückst, wenn Stress ist, egal was für ein Messer, dann bekommst du ein ganz erhebliches Problem."

Stimmt auch nicht. Wenn dich jemand Rechtswidrig angreift und du glaubhaft Versichern kannst dass das Messer aus deiner Sicht das mildeste Erfolgsversprechende Mittel zu Abwehr war kannst du das raus hohlen.

OnkelSchorsch  24.09.2016, 18:05
@GoimgarDE

Jaja, blabla. Lass mal stecken, befasse dich lieber mal mit der Realität. Damit kommt man nämlich weiter als mit deinen wertlosen Internet"weisheiten".

Klar,
solange du dein Messer in der Tasche/in der Scheide hast is das kein Problem.

Am Flughafen eben ins aufgegebene Gepäck damit. Hatte in D noch nie Schwierigkeiten (und trage ständg ein Messer), nur Beamten von Staatsgewalten solltest du gleich davon Erzählen bei Kontrollen ect. - macht keinen guten Eindruck wenn sie es selbst finden müssen.

Falls dies zur Selbstverteidigung gedacht ist, solltest du lernen damit unzugehen (Kurs machen ect.), sonst ist es sehr wahrscheinlich, dass du dich selbst verletzt.

Galgenvogel1993  23.09.2016, 23:18

Wenn man ein Messer zur Selbstverteidigung hat, sollte man am besten ne reguläre Truppe haben, bei der man trainiert nach Material von Janich/Keating/Libre Fighting oder Piper. Gute Vereine gibts in Deutschland fast nicht für sowas.

GoimgarDE  24.09.2016, 13:55
@Galgenvogel1993

Das Stimmt so nicht ganz. Neben den genannten gibt es einige aus der FMA Ecke die dir eine Menge zum Thema Messer erzählen können. Was aber stimmt ist: Die meisten davon sind nicht bereit jemanden zu trainieren den sie nicht kennen und der dann direkt kommt "zeig mir mal Messer" weil sie davon ausgehen dass derjenige damit unschöne Dinge tun will. Da ist im Normalfall erst mal normal mit trainieren angesagt.

Kommt auf den Betreiber an - die deutsche Bahn sagt schon mal klipp und klar NEIN:

"...Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche  Stoffe und Gegenstände..."

(Quelle: https://www.bahn.de/i/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2012/mdb_86910_befoerderungsbedingungen_30_07_2012.pdf - Seite 16, Punkt 7.2.1)

Die Regionalbetreiber oder städtischen Betriebe müssten sowas auch in Ihren AGBs stehen habe, ist von Bezirk zu Bezirk verschieden - im MVV (München) zum Beispiel darf Ich sogar meine Schusswaffe transportieren..

GoimgarDE  24.09.2016, 14:07

Ganz ehrlich: Diesen Absatz wird kein Gericht als gültig akzeptieren. Viel zu unbestimmt. "Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen." Das kann einfach ALLES sein. Instrument? Kann anderen stören oder wenn du es einem überziehst verletzen. Glas Flasche? Kann jemanden verletzen oder der Inhalt bei zerbrechen z.b Sitzpolster Beschädigen...

Und was du sowieso außer Acht lässt: Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen hat nichts mit Strafbarkeit zu tun sondern ist einfach eine Vertragsverletzung gegenüber der DB. Mehr nicht.

Lestigter  24.09.2016, 14:13
@GoimgarDE

Hat irgendwer was von "strafbar" geschrieben oder gefragt?

Es geht darum, daß dich der Zugbegleiter aus dem Zug werfen kann - Mehr wird da nicht passieren, wen dir nur versehentlich dein (legales) Messer aus der Tasche fällt...

Und ob das ein Gericht "aktzepieren" wird? - Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß die Advokaten bei der Bahn, die diese AGBs aufgesetzt haben Dummköpfe sind, die etwas schreiben, was keinen Bestand haben wird? -  Ich denke schon, die wissen ,wie sie etrwas schreiben müssen, damit sie damit vor gericht durchkommen, wenn derjenige wegen seinem vorzeitigen aussteigen die Bahn verklagt..

Ich glaube übrigens auch nicht, daß du mit einem zerbrochenen Bierglas dort eine Chance hast...

GoimgarDE  25.09.2016, 13:20
@Lestigter

"Und ob das ein Gericht "aktzepieren" wird? - Wie hoch ist denn die
Wahrscheinlichkeit, daß die Advokaten bei der Bahn, die diese AGBs
aufgesetzt haben Dummköpfe sind, die etwas schreiben, was keinen Bestand haben wird?"
Google mal nach "Deutsche Bahn verliert Gericht". Die Deutsche Bahn hat doch super Juristen warum sollten die vor Gericht gehen wenn die sich total sicher sind recht zu haben?...

Lestigter  25.09.2016, 17:42
@GoimgarDE

BITTE!!! lies dir genau durch ,was Ich schreibe!

Erst unterstellst du was von "strafbar" und nun schon wieder?

Die Deutsche Bahn hat doch super Juristen warum sollten die vor Gericht gehen wenn die sich total sicher sind recht zu haben?...

WO!! habe Ich so etwas geschrieben? Ich habe klipp und klar geschrieben, "..wenn derjenige wegen seinem vorzeitigen aussteigen die Bahn verklagt.." - Unterschied nicht klar oder nicht verstanden?

Hör auf, mir Sachen in den Mund zu legen - Wenn du der Meinung bist, die AGBs taugen nichts, dann ist das schön für dich interessiert mich aber nun nicht weiter! Ich habe sie nicht geschrieben, ich habe sie nur zitiert - und keine Lust mit jemanden darüber zu diskutieren, der das noch nicht mal richtig lesen kann und jedes mal einem was in den Mund legt.

Das war es von meiner Seite - bitte belästige MICH!! nicht mehr weiter deswegen!

Wenn dir die AGBs nicht passen oder du persönlich der Meinung bist, du weist das besser, ob der Passus so brauchbar ist, dann erzähl das hier (dort nimmt man auch Kritik an):

0180 6 99 66 33 - Die Servicenummer der Bahn