Victorinox Taschenmesser nach Waffengesetz als Waffe eingestuft?

3 Antworten

  1. § 42 Waffengesetz, der das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verbietet, ist nicht neu, relativ neu ist § 42a WaffG, der das Führen bestimmter Messer verbietet. Ein Schweizer Taschenmesser wie das Huntsman fällt unter keine der beiden Vorschriften.

  2. Es gibt in einigen Städten Waffenverbotszonen (§ 42 Abs. 5 WaffG). In Hamburg z.B. ist in den dort bestehenden Zonen auch das Mitführen 'normaler' Taschenmesser verboten.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG001000000

Du darfst es mitführen, rechtlich ist es aber trotzdem eine Waffe.

PatrickLassan  02.06.2013, 11:04

rechtlich ist es aber trotzdem eine Waffe.

Lt. Definition in § 1 WaffG nicht:

Waffen sind ... 2..tragbare Gegenstände,a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

essleonardo  02.06.2013, 12:48
@PatrickLassan

Ja, den kenne ich. Daher bin ich auch der Meinung, dass auch ein Taschenmesser (kommt hier wohl auf die Klingenlänge an) rechtlich eine Waffe ist.

Das ist natürlich unabhängig von der Erlaubnis zum Führen zu sehen.

Anton96  02.06.2013, 20:51
@essleonardo

Ein Schweizer Taschenmesser ist in der Regel nicht dazu bestimmt und auch nicht wirklich geeignet die Angriffs oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herab zu setzen. Bei deiner engen Auslegung wäre selbst ein Schraubendreher oder ein Hammer eine Waffe. Der Gesetzgeber in Deutschland sieht das ganze zum Glück nicht so engt wie du.

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

Unter 3.3.

Das normale Schweizer Taschenmesser, ohne feststellbare Klinge darfst du mitführen

PatrickLassan  02.06.2013, 11:06

Von feststellbarer Klingen steht dort nichts. Zitat:

Hieb und Stosswaffen, sowie Springmesser, dürfen nach § 42 WaffG nicht bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen geführt werden.