Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung (Schüler)

Brief - (Schule, Versicherung, Schüler) Brief - (Schule, Versicherung, Schüler)

3 Antworten

Bilder sind zu klein also schreibe ich ein teil des Briefes mal raus.

Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung: Jahresmeldung für Ausbildung suche bei einer Deutschen Agentur für Arbeit

Sehr geehrter...

Nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine beitragsfreie Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit im Meldezeitraum 2014 ist ihrem Rentenversicherungsträger zu melden:

Beginn 22.12.2014 Ende 31.12.2014 Meldegrund: Ausbildung suche bei einer Deutschen Agentur für Arbeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB VI)

Da uns ihre Versicherungsnummer nicht bekannt ist, können wir die genannte Zeit noch nicht an den Rentenverischerungsträger melden. Bitte teilen Sie uns die Versicherungsnummer umgehend unter Vorlage ihres Sozialversicherungsausweis oder einer anderen maschinell erstellten Unterlage ihres Rentenversicherungsträgers (z.B Versicherungsverlauf) mit

Info über mich usw...

Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine Versicherungsnummer nachweisen können und aufgrund nicht vervollständigter bzw. nicht berücksichtigter Daten keine Versicherungsnummer für Sie beantragt werden kann, werden keine Zeiten an den Rentenversicherungsträger gemeldet.

Bewahren sie bitte dieses Schreiben zum Zwecke des Nachweises bei der Rentenversicherung sorgfältig auf.

Ungeachtet des oben angegebenen Zeitraums im Rahmen dieser Jahresmeldung werden Sie von uns weiterhin als ausbildungsuchend geführt. Eine Beendigungsmeldung erhalten Sie nach Beendigung ihrer Ausbildungssuche.

Haben sie weitere Fragen...

Das Schreiben wurde maschinell erstellt...

Das war das schreiben und Ich habe noch keine Rentenversicherung weder noch ein Rentenversicherungsträger.. Könnte ich einfach eine E-Mail schreiben und mich abmelden oder wie läuft das? Am besten ohne Eltern. (Familien Probleme)

Hallo,

am besten bei der Krankenkasse anrufen und nach der Rentenversicherungsnummer fragen und die Nummer schriftlich zuschicken lassen. Diesen Brief dann der Agentur für Arbeit zukommen lassen. Das kann später Auswirkungen auf die Rentenhölhe bzw. den Rentenbeginn haben.

Gruß

RHW

SuicidalxDream 
Fragesteller
 10.02.2015, 22:08

Danke für ihre schnelle und hilfreiche Antwort! Abet ich habe noch eine andere frage ob Ich bestimmte Dokumente benötige oder genügt meine Krankenkassen Karte? Ich hätte nie erwartet das so etwas passieren könnte das war ziemlich naiv von mir aber Ich wollte doch nun Schule weiter machen für meine Freundin und dann Studieren wenn es möglich ist :) Hat es trotzdem noch ein großen Negativen effekt oder sonst etwas? Denn es war nur eine Woche und Ich möchte nicht das es meine Rente beeinschränkt... Falls man in 50 Jahren überhaupt noch Rente bekommt. Es kann aber kein einfluss auf Private Rentenversicherung denke ich mal weil Ich das auch noch vorhatte zu Zahlen zur Sicherung.

SuicidalxDream 
Fragesteller
 10.02.2015, 22:10

Hab noch etwas vergessen dort steht drauf Ich sollte dies Online per E-Mail tun. Wie mache ich das dann mit der Krankenkasse? Senden Sie dies auch per Mail?

RHWWW  11.02.2015, 20:10
@SuicidalxDream

Manche Kassen schicken es per E-Mail, andere Kassen sind wegen des Datenschutzes vorsichtiger und schicken es lieber per Fax oder Post. Oder sonst einfach bei der Krankenkase vorbeigehen (evtl. ist eine Ausbildung bei einer Krankenkasse auch ein interessanter Beruf?)

Die Rentenversicherung rechnet immer in Kalendermonaten. Die Rentenversicherung muss entscheiden, was im Rentenkonto für Dezember 2014 vermerkt wird. Leere Monate sind für die Rente negativ. Beitragszeiten sind immer positiv. Entschuldigte Zeiten (sog. Anrechnungszeiten), z.B. Schulzeiten oder Arbeitslosigkeit sind weder negativ noch poitiv. In bestimmten Konstellationen kann es für andere Zeiten positiver bewertet werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html

Für die private Rentenversicherung hat es auf keinen Fall Auswirkungen.

Das ist ganz einfach: Solltest du deine RV Nummer bereits wissen, dann teile diese dem Arbeitsamt per Mail oder telefonisch mit. Wenn du deine RV Nummer nicht weist, dann schicke eine Kopie des Schreibens an deinen nächsten RV Träger. Solltest du den auch nicht wissen, dann gehe auf die Homepage der DRV und gib bei "zuständigen Träger" suchen deinen Wohnort ein. An diese Adresse schickts du dann die Kopie. Die Zeiten werden dann in dein Versicherungskonto eingespeichert und gut ists.