Meine Tochter studiert ist 27 J. muß ich noch zahlen
Meine Tochter ist 27 Jahre alt und studiert noch. Sie lebt seit Jahren mit ihrem Partner zu sammen. Muß ich noch Unterhalt zahlen ?
4 Antworten
du musst nur die erste ausbildung deine tochter finanzieren, wenn sie kein eigenes geld verdient, was hat sie in der zwischenzeit gemacht?
Mein Vater muss für mich auch bezahlen bis das ich ausgestudiert bin und eben einen Job habe um mein Leben zu finanzieren zu können. Also ich weiss nicht genau wie das läuft weil sie eben ein Partner hat.
ich schätze das du doch noch bezahlen musst für sie.
Normalerweise gilt die elterliche Unterhaltspflicht für die erste Ausbildung bis zum 25. Geburtstag.... kann sich aber auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr verlängern, wenn sich das Kind z.B. in der "Endphase" des Studiums befindet...
Für eine "Bummelstudentin" müsste nicht mehr gezahlt werden, denn der Unterhaltsempfänger selbst ist verpflichtet, "seine Ausbildung best- und schnellstmöglich zu absolvieren"...
Kommt darauf an, was sie seit dem Abi gemacht hat. Kommt immer auf den Lebenslauf des Kindes an.
Mit dem Alter hat das nichts zu tun und auch nicht bei wem sie wohnt.