Meine Mutter ist verstorben und meine Schwester war als Betreuer meiner Mutter bestellt. Muss der Betreuer nicht den Erben, alles offen legen. Wie ist Erbfolge?

7 Antworten

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Die Betreuung der Schwester endet mit dem Tod der Mutter, sofern die Schwester nicht auf Grund Vollmacht der Mutter über den Tod hinaus bevollmächtigt war. 

 Als vom Gericht bestellte Betreuerin muss sie auch nur gegenüber dem Gericht Rechenschaft ablegen.   Über den Nachlaßwert müssen sich die Erben selbst einen Überblick verschaffen.

Die Erbfolge richtet sich entweder nach Testament, oder nach gesetzlicher Erbfolge. 

Nach dem Tod der  Mutter gesetzliche Erben: Vater und Kinder. 

dumm15 
Fragesteller
 13.10.2017, 13:03

Vater ist nun auch verstorben, aber die Schwester hat mich als Bruder und Vater nicht informiert , was auf dem Konto war. Eigentlich hätte doch nach dem Tod der Mutter Vater und Kinder erben müssen. Was kann ich jetzt machen, wenn die Tochter das Geld alleine behalten hat?

kabbes69  13.10.2017, 15:33
@dumm15

oh weh, mein Beileid. Im Streitfall hilft nur der Gang zum Anwalt. Ob sich das rechnet, hängt in erster Linie vom geschätzten Vermögen ab. Und ob neben dem Guthaben- Konto evtl an anderer Stelle noch Schulden vorhanden waren. 

Da der Kontakt zu deiner Schwester wohl nicht der Beste ist, fordere sie schriftlich auf dich über das Vermögen der Mutter zum Zeitpunkt des Todes zu informieren. Ich nehme ja mal an, dass deine Mutter auch erst vor kurzem gestorben ist. 

In der ErbReihenfolge wird zuerst der Tod der Mutter behandelt und dann der Tod des Vaters. Du kannst Kontakt mit der Bank aufnehmen, sie über den Tod von Mutter und Vater informieren  und dich erkundigen, ob die Konten bis zur Klärung des Erbes gesperrt sind, oder ob die Vollmacht deiner Schwester weiter läuft. 

Ebenso kannst du Kontakt mit dem Familiengericht ( Betreuung) aufnehmen. Inwieweit dir dort Auskunft ( über den letzten Bericht deiner Schwester) erteilt wird, kann ich dir nicht sagen. 

Wenn Mutter oder/und Vater ein Testament bei Gericht hinterlegt hatten, bekommst du irgendwann von dort Post. Aber du kannst vorab Kontakt mit dem zuständigen Nachlaßgericht aufnehmen. Mit Geburts- und Sterbedatum von Mutter und Vater sollte man dir dort zumindest Auskunft geben, ob Unterlagen vorhanden sind. 

Gibt es kein Testament, bildest du mit deiner Schwester eine Erbengemeinschaft und nach Begleichung aller noch ausstehender Rechnungen von Mutter und Vater wird der Rest durch zwei geteilt. 

Danke für den Stern. :-)

Das muss der Nachlassverwalter falls es einen gibt.

Der Betreuer muss nur dem Gericht Rechenschaft geben.

Als Betreuerin muss sie dem Gericht einen Bericht vorlegen. Wenn ihr Erben seid, habt ihr Anspruch auf ein bewertetes Nachlassverzeichnis, in dem alles aufgeführt ist. Mit Erbschein könnt ihr euch bei der Bank auch die Informationen selbst einholen.

Sofern es ein Testament gibt ist der Notar dafür verantwortlich. Existiert kein Testament ist über den Verwandschaftsgrad der Hinterbliebenen klar geregelt wem was zusteht.

Lukas220999  09.10.2017, 19:54

Mit Testament braucht man keinen Notar. Das geht auch ohne. 

Die Betreuung endet mit dem Tod. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Betreuer ist dem Gericht gegenüber nachweispflichtig.