Meine Freundin ist abgehauen von Zuhause?

1 Antwort

Hallo Marco18112,

Dir Drohen keine rechtlichen Folgen, wenn Deine Freundin aus freien Stücken zu Dir gekommen ist und Du Dich nicht an ihren Aufenthalt bei Dir bereicherst.

Was verboten ist kannst Du dem folgenden Gesetz entnehmen:

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§ 235 StGB - Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
  2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

  1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
  2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
  2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält

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Da ich aber mal davon ausgehe, dass Deine Freundin aus freien Stücken bei Dir ist, machst Du Dich auch nicht strafbar.

Was aber passieren kann und womit Du/Ihr jederzeit rechnen müsst, ist das die Polizei bei Dir auftaucht und Deine Freundin in Gewahrsam nimmt, denn mit 15 hat Deine Freundin nicht das Recht über ihren Aufenthaltsort zu bestimmen, sondern dieses Recht haben nur die Erziehungsberechtigten.

Die Polizei würde dementsprechend Deine Freundin in Gewahrsam nehmen und den Erziehungsberechtigten übergeben.

Mehr würde aber auch nicht passieren.

Schöne Grüße
TheGrow

Marco18112 
Fragesteller
 28.07.2016, 07:00

Super echt vielen Dank da sind wir echt  beruhigt und ja sie ist ausfreien  Stücken bei mir.

TheGrow  28.07.2016, 07:15
@Marco18112

Aber wie gesagt, es ist durchaus möglich, dass die Polizei Dir auftaucht und Deine Freundin abholt.

Wie wahrscheinlich das ist, lässt sich aber schlecht sagen. Wenn sie vermuten, dass sie bei Dir ist, werden sie wohl früher oder später bei Dir aufschlagen.

Aber ansonsten ist es eher unwahrscheinlich, dass die zu Dir kommen.

Besteht nicht der Verdacht einer Straftat (Entführung/Mord/Mißbrauch) und liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Eigengefährdung (Stichpunkt Suizidgefahr) vor, wird die Polizei keine großartigen Fahndungsmaßnahmen einleiten. Was passiert ist,

  • dass sie im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben wird
  • dass alle Polizeibeamten eine Personenbeschreibung bekommen
  • dass mal insofern eine Streife frei ist, mal die Freunde beucht werden
  • und das wars auch schon.

Nur weil eine 15jährige von Zuhause abgehauen ist, reicht das nicht das die Polizei mit wer weiß wie vielen Beamten gezielt nach ihr sucht

Dommie1306  28.07.2016, 13:48
@TheGrow

Das find ich jetzt sehr interessant. Bei uns in Bayern wird bei einem Vermisstenfall Minderjähriger (und ja, das schließt 17 Jährige mit ein) sofort eine Fahndung mit allen zur Verfügung stehenden Kräften veranlasst. Immer.

Sollte es sich dann noch um einen möglichen Suizid oder eine mögliche Straftat drehen, wird die Fahndung dementsprechend aufrecht erhalten... ansonsten wird diese kräftemäßig meist nach 2,3 Stunden zurückgefahren...

TheGrow  28.07.2016, 14:24
@Dommie1306

Das das so in Bayern gehandhabt wird finde ich nun wieder Interessant.

Muss auch ehrlich gesagt zugeben, dass mir der Sinn und Zweck nicht ganz einleuchtet, IMMER mit allen Kräften zu fahnden. Wenn nicht klar ist, ob eine Gefahr für die Person besteht bzw. wenn klar ist, dass eine Gefahr besteht, wird auch bei uns in Niedersachsen mit allen Kräften gefahndet.

Aber wenn feststeht, dass ein Jugendlicher von Zuhause "nur" abgehauen ist sind die Fahndungsmaßnahmen doch recht minimal bis fast nicht existent. Und wir haben nicht nur ein oder zwei Kandidaten, die mehrfach in der Woche von Zuhause oder anderen Einrichtungen vermisst werden.

Wir setzen doch nicht, wenn Jemand 5 mal in der Woche abhaut, auch IMMER großartig Kräfte zur Fahndung ein. Bin beeindruckt, dass in Bayern überhaupt Kräfte frei sind IMMER alle verfügbaren Kräfte in die Fahndung zu stecken.

Bei uns trifft das zu, was überall in der Presse steht. Die Polizei ist völlig überlastet und hat schon teilweise Probleme "wichtige" Einsätze abzudecken. Was das angeht, erzählt die Presse keinen Mist