Meine Eltern ziehen aus; kann der Vermieter mir die Wohnung kuendigen?

7 Antworten

Nein, natürlich nicht. Er kann nur seine Vertragspartner kündigen und dafür muß er meist auch Gründe benennen. Merke: Kein Mieter hat Anwesenheitspflicht und Kinder werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Mitglied in der "Mietergemeinschaft" und somit gilt auch ihnen gegenüber die lange Kündigungsfrist.

schleudermaxe  10.07.2013, 06:30

Vielleicht hilft dir auch dieser Auszug aus dem Merkblatt Berliner Mieterverein: Den Mietvertrag nur zum Schein aufrechtzuerhalten, ist ebenfalls gefährlich, denn Mieter/innen müssen die Verfügungsgewalt über die Wohnung behalten. Hierzu müssen sie aber nicht ständig in der Wohnung leben und ihr Lebensmittelpunkt muss sich auch nicht in der Wohnung befinden. Eine längere Abwesenheit kann noch als Teilvermietung angesehen werden (z. B. bei Auslandsaufenthalt). Mieter/innen sollten jedoch die Erreichbarkeit für den Vermieter sichern und hierzu auch ihren Namen am Klingelschild und Briefkasten lassen. Um das persönliche Risiko für Hauptmieter/innen zu begrenzen, sollten sie mit den während ihrer Abwesenheit in der Wohnung als Untermieter/in Verbleibenden unbedingt einen Vertrag schließen, der alle Rechte und Pflichten regelt, sowie diesen eine Vollmacht in allen Mietangelegenheiten geben! Das Gleiche empfiehlt sich auch bei längerem Auslandsaufenthalt der Hauptmieter/innen. Anm.: Kinder gelten dabei nicht als Untermieter, sie sind beim Hauptmieter automatisch eingegliedert.

anitari  10.07.2013, 08:45

Kinder werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Mitglied in der "Mietergemeinschaft" und somit gilt auch ihnen gegenüber die lange Kündigungsfrist.

Kannst diesen Schwachsinn mit rechtlichen Grundlagen belegen?

schleudermaxe  10.07.2013, 12:57
@anitari

Lasse es gut sein und scheue irgendwann einmal ein wenig in die Literatur was Räumung und Kündigung und vieles mehr angeht und nur für Dich Auszug aus Hamburg vom Mieterverein: Will der Ehemann zur Ehefrau in die Mietwohnung ziehen, bedarf es hierzu keiner Erlaubnis des Vermieters. Obwohl formal kein Hauptmieter, sind der hinzuziehende Ehepartner (und die Kinder) in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen, so dass ihnen gleichfalls vertragliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter zustehen können. Denn die eheliche Wohnung als "Ort, an dem die Ehe ausgeübt wird" ist untrennbar mit der Institution der Ehe verbunden und genießt verfassungsrechtlichen Schutz.

.... und die Berliner sehen es ja ähnlich und empfehlen lediglich, die Namen der Eltern vorsorglich am Briefkasten zu lassen.

... und die Frage lautet ja, Kündigung gegenüber dem Kind und das kann ein Vermieter eben nicht.

schleudermaxe  12.07.2013, 12:19
@schleudermaxe

Nachsatz: Die Eltern können untereinander aber überlassen, so sehe ich jedenfalls die Entscheidung des BGH in Sachen einziehender Ehefrau (ohne Mietvertrag) und ausziehenden Ehemann, sie haben keine Anwesenheitspflicht! Auszug: Ebenso wenig vermag die mit der Klageschrift vom 3. Juni 2010 erneut - also nach Rechtskraft der Scheidung und Vereinbarung der endgültigen Überlassung der Wohnung an den Beklagten zu 3 - ausgesprochene Kündigung den geltend gemachten Räumungs- und Herausgabeanspruch zu rechtfertigen. Zwar hat die Wohnung mit der Vereinbarung der Eheleute vom 27. Mai 2010 ihren Charakter als Ehewohnung verloren, weil sie nunmehr endgültig dem Beklagten zu 3 überlassen worden ist. Dies bewirkt gleichwohl keine vertragswidrige Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Denn mit der Mitteilung an die Klägerin, dass die Wohnung an den Beklagten zu 3 überlassen worden ist, ist dieser gemäß § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB anstelle der Beklagten zu 2 in den Mietvertrag eingetreten. Anm. Die Betonung liegt dabei auf "an einen Dritten", und das ist der einziehende Ehepartner, auch wenn hier viele "Fachleute" die Auffassung vertreten, eben nicht. Und so lange ein Elternteil im Mietvertrag steht, sind die Kinder abgesichert. Siehe ggf. noch einmal auch die Hinweise Hamburg und Berlin von den Mietervereinen.

Deine Frage hat eine einfache Antwort: Du bist Teil der Familie und wenn die Familie auszieht, ziehst du mit aus.

Wenn ihr mit dem Vermieter schon gesprochen habt, ob er mit dir einen neuen Vertrag abschließen will und der das verneint hat, dann kannst du nichts machen. Er hat die freie Wahl, welchen Mieter er nehmen will.

Deine Eltern sollten also den Mietvertrag fristgemäß kündigen und dann suchst du dir eine andere Wohnung.

Ich denke nicht, dass du da viel machen kannst. Der Vermieter muss ja auch mit dem Nachmieter einverstanden sein. Ist ja schließlich seine Wohnung. Setzt euch doch einmal alle an einen Tisch und besprecht das?

Was sind da meine Rechte?

Keine. Wenn der/die Hauptmieter ausziehen müssen auch alle Mitbewohner ausziehen.

Das der VM nicht will das Du den Vertrag übernimmst ist verständlich. Schon allein wegen der langen Kündigungsfrist für ihn und der evtl. sehr günstigen Miete.

Aber vielleicht schließt er ja einen neuen Vertrag mit Dir ab.

schleudermaxe  10.07.2013, 13:01

Kleine Kritik: Seit wann bitte ist denn ein Mieter zur Anwesenheit verpflichtet? Beispiel: Ein Soldat im Auslanfseinsatz für einige Monate kommt zurück und findet seine Bude geräumt vor, weil es ja nicht da war? Also bitte.

Leider sieht es so aus, dass deine Eltern allein im Mietvertrag stehen, folglich hast du da keien Changse den Vermieter zu zwingen dich als neuen Mieter zu übernehmen, da er wie die meisten anderen Institutionen in unserem Land auch, die Freiheit besitzt sich seine Vertragspartner auszusuchen.

Du kannst höchstens nochmal an ihn appelieren und ihn bitten dich auch auf Hinblick der Kosten, des Mietausfalls und so weiter als direkten Nachmieter einzusetzen.

Tut mir leid, dass ich keine ebsseren Nachrichten für dich habe.