Mein R8 ist getohlen und wieder mit gefälschten papieren verkauft worden hab aber GPS aber der käufer gibt mir das auto nicht her?
Hallo hab mein R8 verliehen da ich ein gewerbe habe für 2 wochen an einer Persone hab ausweis alles .. nach 3 Tagen bekomme ich ein anruf von den Käufern die fragen mich ob ich mein r8 verkauft habe ich erst mal gefragt von habt ihr meine nummer die so ausem Internet aufen fzg schein steht ja mein name.. ich hab denne gesagt nein mein wagen ist im verleih..dann habe die gesagt wir haben gerade ein r8 gekauft. Die haben sogar einen brief mit Fahrgestell nummer. Ich zu polizei habe es dennen geschieldert und über GPS konnte ich das Fahrzeug orden. Polizei ruft bei stanttanwaltschaft an und der sagt nur die papiere fest nähmen und die jungs dürfen mit mein R8 weiter heim fahren. Jetzt muss anscheinden geklärt werden wem das wagen gehört ... laut der kripo am nechsten tag soll ich mich mit dennen eineinge die sollen mir was zaheln oder ich soll denen was zaheln damit ich mein auto bekomme weil der wagen im belgiene verkauft wurde hab schon mein Anwalt alles erzählt der macht da auch rum ... aber kann das echt sein das er mein auto bejähalten darf ider ich jetzt was druaf zaheln muss um mein eingetum zurück zu bekommen?
3 Antworten
Wenn Du den Wagen verliehen hast, wurde er nicht gestohlen, sondern unterschlagen - und das ist bei einem Weiterverkauf etwas völlig anderes.
Ich bin kein Anwalt - aber bei einer Unterschlagung ist das sehr viel schwieriger als bei einem Diebstahl.
An einem gestohlenen Wagen kann man kein Eigentum erwerben - der Käufer muss ihn herausgeben.
Bei einem unterschlagenen Wagen sieht das anders aus - wenn der Käufer nicht wissen konnte oder musste, dass der Wagen unterschlagen war, besteht dieser Herausgabeanspruch nicht.
Lass Dich in der Sache von einem Anwalt beraten.
Ganz ehrlich: Wenn es um einen R8 geht dann hat das Fahrzeug einen beträchtlichen Wert... und dann solltest Du nicht in einem Laienforum um irgendwelche Anworten bitten sondern schnellstmöglichst einen Anwalt einschalten! Der weis dann zeitnah und rechtsverbindlich, was gemacht werden kann und leitet auch die erforderlichen Schritte in die Wege!
Mfg
Anwalt und die Polizei ist schon dabei ich wollte nur krob einen eindruck bekommen danke
Wenn das Auto dir gehört, gehört das Auto dir.
Wenn du allerdings irgendwas mit den Papieren gemacht hast, was nicht so ganz ok war, weiß keiner was wirklich ist.
Nein alles Legal
Hat nicht nur was mit Legal zu tun. Eher damit ob alles mit dem Mietvertrag und den sonstigen Papieren stimmt.
Alles stimmt mit den papieren nur der Käufer hat auch papiere mit der selben Fahrgestell nummer uns so
Und das heißt ich bekomme es wieder ?