Mein Handyvertrag wurde mir gekündigt. Ist der Schadensersatz rechtens?
Hallo Zusammen,
ein Freund von mir (tatsächlich ein Freund und nicht ich) hat folgendes Problem:
Er hat vor 3 Monaten einen neuen Handyvertrag (S7 für 1€ + 30€ Gebühr/Monat) abgeschlossen. Nun war gleich beim 1. Mal abbuchen sein Konto nicht ausreichend gedeckt und ihm wurde eine Rechnung zugesendet. Da er zu dem Zeitpunkt im Urlaub war konnte er die Rechnung wohl auch nicht 100% pünktlich zahlen. Die darauffolgenden Monate wurde ihm die monatl. Grundgebühr ebenfalls per Rechnung gesendet. Er dachte sich nichts dabei und dachte das Geld würde abgebucht werden. Da dies allerdings beim ersten Mal direkt nicht funktioniert hat, hat der Vertragspartner entschieden ihm die Gebühr nun überweisen zu lassen.
Das Problem ist nun, dass er die Rechnung nicht ausführlich durchgelesen hat, sodass es wiederum zum Verzug kam. Ihm wurde nun der Vertrag gekündigt mit der Aufforderung den ausstehenden Betrag von über 600€ zu zahlen.
Ich befürchte, dass hier nicht die 50% Regel zum tragen kommt, da es sich bei dem Betrag sicherlich um die Kosten für das Handy handelt (Gebühren für Flatrate, etc. scheinen nicht unbedingt anzufallen bei dem günstigen Vertrag). Ich möchte einfach sicher gehen, dass hier alles mit dem Rechten abgeht...
Vielen, vielen Dank für eurer gesammeltes Wissen, Erfahrung und eure Hilfe!!
Liebste Grüße
3 Antworten
Also die Nummer mit "ich dachte es wird abgebucht" lasse ich mal nicht gelten, da er als Vertragsinhaber der Obliegenheit unterliegt sicherzustellen, dass die Zahlungen durchgeführt werden können. Bei "mehreren Monaten" ist zudem davon auszugehen, dass ihm auch mehrere Mahnungen zugingen.
Anyway... erfüllt er seine Vertragspflichten nicht, so ist der Anbieter natürlich zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Da es sich um einen Laufzeitvertrag handelt, kann auch die noch anfallende Grundgebühr als Schadensersatz geltend gemacht werden. Da 600€ in diesem Fall 20 Grundgebühren entsprechen, gehe ich nicht davon aus, dass diese das Handy abdecken.
Hier ist vielmehr noch davon auszugehen, dass der Anbieter eine Herausgabe oder einen gesonderten Schadensersatz geltend macht, da das Gerät über den Vertrag subventioniert wird.
Wenn der Vertrag vorzeitig (berechtigt) vom Anbieter gekündigt wird, muss der Kunde trotzdem die Kosten für die volle Restlaufzeit tragen. Die Laufzeit waren vermutlich 24 Monate, a 30€ macht 720€ gesamt. Es leider auch so, dass der Betrag dann auf einmal fällig wird.
Wenn der Anbieter das Gerät deutlich unter den 720€ zum Ratenkauf mit gleicher Laufzeit ohne Vertrag anbietet, oder das Gerät vom Kunden zurückverlangt, könnte es eine Rolle spielen, das wird hier aber denke ich nicht der Fall sein.
Hallo JASMO11,
leider hast du nicht geschrieben bei welchem Anbieter dein Freund ist, daher ist nicht ganz klar, ob er wirklich nur einen Betrag im Monat begleichen muss (Handy & Vertrag zusammen), oder zwei (Handy & Vertrag getrennt).
Bei uns wäre es so, dass Handy und Vertrag getrennt voneinander bezahlt werden müssen.
Werden die Handy-Raten über einen längeren Zeitraum nicht beglichen, wird der komplette Betrag für das Handy in Rechnung gestellt. Was mit dem Betrag von ~600 EUR auch gut hinkommen würde.
Der Mobilfunkvertrag ist dann noch mal ein zweiter Posten, für den zunächst eine Sperrung erfolgen würde, wenn die monatlichen Rechnungen nicht bezahlt werden.
Die Umstellung von Lastschrift auf "Zahlung per Überweisung" ist übrigens auch völlig korrekt, wenn die Lastschriften nicht abgebucht werden können. Weitere Versuchen wären, z.B. bei einer nicht korrekt hinterlegten Bankverbindung, sinnlos und würden nur weitere Folgekosten verusachen. Durch die Umstellung wird der Kunde in der Rechnung informiert, dass es Probleme mit der Abbuchung gibt und er bitte überweisen soll. Einer späteren Rückumstellung auf Lastschrift steht aber natürlich nichts im Wege.
Im Zweifelsfall, wenn dein Freund sich nicht sicher ist für was er die Rechnung bekommen hat, sollte er auf jeden Fall mal beim Anbieter nachfragen.
Viele Grüße, Dörte
Ich habe gelesen, dass durch ein Urteil aus 2012 beschlossen wurde, dass der Anbieter nur max. 50% der Grundgebühr pro Monat als Schadensersatz verlangen kann, da ihm ja auch Kosten entfallen. Hier schätze ich jedoch, dass es sicher eher um die Kosten des Handys handelt und die Gebühren für Flatrates etc eine nette Draufgabe sind und gar nicht gezahlt werden. Ist meine Annahme richtig?