MEIN Anwalt belügt mich?!

6 Antworten

Wenn er dich anlügt um mehr Geld zu machen, würde ich mir direkt einen vertrauensvollen guten anderen Anwalt suchen und mit dem neuen Anwalt den alten Anwalt verklagen. Was er alles so macht geht gar nicht. Und nachdem das mit dem alten Anwalt geklärt wurde, würde ich jeglichen Kontakt zu ihm abbrechen und mit dem neuen Anwalt wieder den ursprünglichen Prozess also das mit dem Schmerzensgeld eröffnen. Ich weiß dass das viel Arbeit und Papierkraam ist, aber am Ende wirst du das haben was du willst.

KingofKingsz 
Fragesteller
 05.12.2014, 00:08

Um ehrlich zu sein, wäre ich froh wenn das alles ein Ende nimmt. Ich habe dadurch nur unnötigen stress und kann mich garnicht auf die Uni konzetrieren. Ich würde ja einen anderen Anwalt nehmen, jedoch habe ich kein Kapital dazu. Und da mein Anwalt die Sache so verloren hat dass Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, werde ich diese auch nicht für den neuen Anwalt beantragen können, das habe ich schon prüfen lassen.

Entweder ich finde einen Anwalt der da Interesse dran hat, zu helfen. Oder ich hoffe auf die Hilfe der Anwaltskammer, was anderes fällt mir nicht ein.

anonym73  05.12.2014, 13:44
@KingofKingsz

Aber wenn du den Prozess gewinnst dann musst du garnicht selber den neuen Anwalt bezahlen. Und dein alter Anwalt kann die Sache nicht einfach so verlieren, weil man solche Sachen bis zu 10 Jahre behandeln kann.

Mein problem ist, das von dem Geld, er sein Honorar abzieht, und ich dann mit garnichts da stehe...

Das darf der Anwalt nun einmal. Man nennt es Aufrechnung.

Deine übrigen Schilderungen sind zum Teil unverständlich:

Wer hat denn den Antrag 3 Mal abgelehnt? Und welchen Antrag? Geht es um den PKH-Antrag? Wenn der als mutwillig abgelehnt wurde, dann besteht nach Ansicht des Gerichts keine Erfolgsaussicht. Damit beantwortet sich Deine Frage Frage nach dem weiteren Schmerzensgeld dann von selber: Es besteht kein solcher Anspruch.

Falls sich die Sache wirklich so darstellst, wie Du sie schilderst, solltest Du Dich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer schriftlich beschweren.

Zu 1.: Jeder Anwalt hat eine Berufshaftpflicht, die z.B. bei Falschberatung oder Fristversäumnis usw. eintritt. Aus der Ferne kann hier allerdings nicht beurteilt werden, ob dies bei Dir zutrifft - dazu müßte man die Akte kennen. Es müßte auch geprüft werden, ob die Schmerzensgeld- bzw. Schadenersatzforderung letztlich verjährt ist.

Zu 2: Falls Dein Anwalt tatsächlich Fremdgeld von Gegenseite erhalten und Dir nicht weitergeleitet hat, wäre das eine Unterschlagung. Auch dieser Sachverhalt dürfte die Rechtsanwaltskammer interessieren, sprich der Anwalt kann seine Zulassung verlieren. Sein noch offenes Honorar dürfte er aber von der Fremdgeldzahlung abziehen.

Wende dich an die Anwaltskammer - das ist die übergeordnete Instanz

KingofKingsz 
Fragesteller
 05.12.2014, 00:05

Weißt du, ob die sich auch drum kümmern, dass ich mein Geld bekomme, oder sich nur mit dem Verhalten von dem Anwalt auseinander setzen?

Aber ja werde ich aufjeedenfall tun! Übrigens, hast du vielleicht noch einen Tipp wie ich, die zuständige Anwaltskammer finde?

Es gibt da eine Anwaltskammer. Vielleicht solltest du dort mal vorstellig werden oder diesen Text als Brief zu denen schicken.