Lebensgefährte als Untermieter soll aus der Wohnung sofort ausziehen

7 Antworten

Du kannst ihn ohne weiteres aus der Wohnung werfen, wenn er dich bedroht und beleidigt. Er hat kein Recht in der Wohnung zu bleiben, weil er auch nicht im Mietvertrag eingetragen ist als Untermieter.

Du kannst ihn bei der Polizei anzeigen und auch dann gleich wegen Hausfriedensbruch der Wohnung verweisen.

kevin1905  07.09.2014, 12:16

Falsch.

Es besteht ein Untermietvertrag zwischen dem Lebensgefährten und der Fragestellerin.

Ein rauszuwerfen wäre u.U. eine verbotene Eigenmacht. Er kann sich dann notfalls auf Kosten der Fragestellerin durch Schlüsseldienst/Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen lassen.

Huflattich  07.09.2014, 12:25
@kevin1905

Das möchte ich sehen ohne Gerichtsbeschluss läuft da gar nix.

imager761  07.09.2014, 12:46
@Huflattich

Unsinn. Die Polizei wird dem Mieter Zutritt zu der Wohnung gewähren. Meldeadressabfrage oder Befragung der Nachbarn reichen da völlig aus.

Vlt. solltest du es unterlassen, Aussagen von kevin1905 und anderen, die sich hier tatsächlich auskennen, anzuzweifeln. Du bist schlicht auf dem falschen Dampfer mit jedem deiner hier geäußerten Ansichten :-O

imager761  07.09.2014, 12:16

Offenbar sah die hinzugerufenen Polizei das ganz anders. Nur weil frau behauptet, man habe sie "beleidigt" oder "angelangt", muss das nun nicht stimmen, um sich trennen zu können, oder?

aber nicht im Mietvertrag erfasst

Natürlich nicht. Im Mietvertrag geht es um das Verhältnis zwischen dir und dem Vermieter. Die Untermiete ist ein separates Vertragsverhältnis zwischen dir und deinem Lebensgefährten.

Die Polizei kann eine Platzsperre aussprechen.

Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB kommt nur in ganz bestimmten Fällen zur Anwendung. Evtl. greift hier der Absatz 2 Satz 3. Solltest du aber den Mieterbund befragen.

Ansonsten bleibt die fristwahrende Kündigung.

Nun der Untermieter hat einen mündlichen Mietvertrag mit Dir. Ein mündlicher Mietvertrag ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Das Mietverhältnis kann er durch die Mietzahlungen nachweisen. Aus diesem Grund kannst Du ihn nicht sofort aus der Wohnung verweisen, sondern mußt ihm kündigen. Das ginge z.B. aufgrund der Tätlichkeit oder Beleidigung sogar fristlos. Kündigen mußt Du übrigens immer schriftlich. (Fristlos heißt - das Mietverhältnis wäre sofort beendet und er hätte nur eine kurze Räumungsfrist von ca. 1 Woche).

http://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urteile-juni-2012-mietrecht/bgb-543-546-fristlose-kuendigung-wegen-beleidigung-bzw-uebler_260_122370.html

Urknall  07.09.2014, 12:02
und er hätte nur eine kurze Räumungsfrist von ca. 1 Woche....

Und wenn er sich nicht daran hält, oder gar gegen die Kündigung vorgeht, zieht sich das wie Kaugummi....

KANN ICH IHN SOFORT AUS DER WOHNUNG VERWEISEN.

NEIN. Du kannst als Vermieterin die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung deinem Mieter nicht einfach einseitig vorenthalten oder ihm fristlos kündigen :-O

Auch bedurfte dessen Einzug als Untermieter nicht der Zustimmung des Hauptmieters (Stadt). Insofern ist ihre Behauptung rechtsirrig :-(

Vielmehr kann sich der Untermieter jederzeit Zutritt zu seinen Mieträumen verschaffen lassen, da hat die Polizei völlig Recht :-)

G imager761

Warum nicht ? Meiner Meinung nach selbstverständlich seine Sachen packen vor die Tür (eventuell besser Kellerraum oder ähnlich) stellen Schließzylinder wechseln, Zettel an die Tür "...deine Sachen sind ...".Den Miet anteil könntest Du ihm evtl.in einen Umschlag stecken...und gut ist. Er hat als Untermieter absolut keine Rechte - oder hast Du etwa einen schriftlichen Vertrag mit Kündigungsfristen etc.mit ihm ?

BAPSH 
Fragesteller
 07.09.2014, 12:10

nein, kein schriftlichen Vertrag, nur ich bin eingetragen als Mieter und er ist "geduldet". Er zahlt Miete usw. . Laut Stadt (Vermieter) muss es nur genehmigt sein (das er dort wohnen darf.

Huflattich  07.09.2014, 12:17
@BAPSH

Ich würde es vermutlich drauf ankommen lassen . Wichtig ist, dass er seine Sachen und das Geld bekommt.(zugegeben bin kein Jurist, aber was will er denn tun ? Dich verklagen ? Lächerlich.) Klar er kann wieder handgreiflich werden - das ist vielleicht wirklich ein Problem......

imager761  07.09.2014, 12:21
@BAPSH

Eben. Da wissen also zwei, dass du faktisch ein wirksames Untermietverhältnis eingegangen bist; seine Mietzahlungen bestätigst du ja auch.

imager761  07.09.2014, 12:51
@Huflattich
ch würde es vermutlich drauf ankommen lassen .

Diese dummen Ratschläge solltest du unterlassen oder Kostenübernahme zusichern.

imager761  07.09.2014, 12:12
Er hat als Untermieter absolut keine Rechte

Selten so einen rechtsirrigen Unsinn gelesen :-( Selbstverständlich ist ein Untermietverhältnis durch Mietzahlungen hinlänglich und jede Vorenthaltung rechtswidrig. Da verschafft ihm die Polizei schneller Zutritt als deine beschränkte Meinung das für möglich hält :-)

G imager761

Huflattich  07.09.2014, 12:23
@imager761

Ach wenn meine Meinung beschränkt ist - Welchen Beweis hätte er ? Keine Pollizei der Welt kommt dem Verlangen zum öffnen einer Wohnung nach, ohne schriftlichen Vertrag /Beweis .Er war offiziell schlicht und ergreifend ihr Gast Punkt.

BAPSH 
Fragesteller
 07.09.2014, 12:29
@Huflattich

da gebe ich g imager recht, aussage von der polizei ist unabhängig vom mietverhältnis .... ich hat dort seit mehr als ein jahr sein wohnsitz

imager761  07.09.2014, 12:42
@Huflattich
Er war offiziell schlicht und ergreifend ihr Gast Punkt.

Getretener Quark wird breit, nicht stark :-O

Tatsächlich können der Vermieter (NK-Zuschlag), gestörte Nachbarn, Paket- oder Postzusteller und selbst die Polizei (Meldeadresseabfrage) bestätigen, dass er dort nicht nur mal als seltener Gast übernachtet oder besuchsweise randaliert, sonder tatsächlich seit geraumer Zeit auch wohnt :-)

G imager761

Huflattich  07.09.2014, 16:29
@imager761

Nun aus Kasein wird ein ein starker Kleber hergestellt.... nur mal so am Rande.