Lebensgefährte als Untermieter soll aus der Wohnung sofort ausziehen
Hallo,
lebe seit drei Jahren mit meinen Lebensgefährten in einer gemeinsamen Wohnung, wobei ich der Hauptmieter bin und er als Untermieter(aber nicht im Mietvertrag erfasst). Er zahlt anteilig MIete usw. . nun haben wir uns getrennt, er beleidigt, nötigt mich, hat mich schon angepackt (deswegen war schon die Polizeit da) und stellt sich die frage KANN ICH IHN SOFORT AUS DER WOHNUNG VERWEISEN.
Bitte um baldige Antwort, da der Vermieter (Stadt) sagt ich kann ihn sofort verweisen, Polizei sagt so einfach geht das nicht.
Danke
7 Antworten
Du kannst ihn ohne weiteres aus der Wohnung werfen, wenn er dich bedroht und beleidigt. Er hat kein Recht in der Wohnung zu bleiben, weil er auch nicht im Mietvertrag eingetragen ist als Untermieter.
Du kannst ihn bei der Polizei anzeigen und auch dann gleich wegen Hausfriedensbruch der Wohnung verweisen.
Das möchte ich sehen ohne Gerichtsbeschluss läuft da gar nix.
Unsinn. Die Polizei wird dem Mieter Zutritt zu der Wohnung gewähren. Meldeadressabfrage oder Befragung der Nachbarn reichen da völlig aus.
Vlt. solltest du es unterlassen, Aussagen von kevin1905 und anderen, die sich hier tatsächlich auskennen, anzuzweifeln. Du bist schlicht auf dem falschen Dampfer mit jedem deiner hier geäußerten Ansichten :-O
Offenbar sah die hinzugerufenen Polizei das ganz anders. Nur weil frau behauptet, man habe sie "beleidigt" oder "angelangt", muss das nun nicht stimmen, um sich trennen zu können, oder?
aber nicht im Mietvertrag erfasst
Natürlich nicht. Im Mietvertrag geht es um das Verhältnis zwischen dir und dem Vermieter. Die Untermiete ist ein separates Vertragsverhältnis zwischen dir und deinem Lebensgefährten.
Die Polizei kann eine Platzsperre aussprechen.
Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB kommt nur in ganz bestimmten Fällen zur Anwendung. Evtl. greift hier der Absatz 2 Satz 3. Solltest du aber den Mieterbund befragen.
Ansonsten bleibt die fristwahrende Kündigung.
Nun der Untermieter hat einen mündlichen Mietvertrag mit Dir. Ein mündlicher Mietvertrag ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Das Mietverhältnis kann er durch die Mietzahlungen nachweisen. Aus diesem Grund kannst Du ihn nicht sofort aus der Wohnung verweisen, sondern mußt ihm kündigen. Das ginge z.B. aufgrund der Tätlichkeit oder Beleidigung sogar fristlos. Kündigen mußt Du übrigens immer schriftlich. (Fristlos heißt - das Mietverhältnis wäre sofort beendet und er hätte nur eine kurze Räumungsfrist von ca. 1 Woche).
und er hätte nur eine kurze Räumungsfrist von ca. 1 Woche....
Und wenn er sich nicht daran hält, oder gar gegen die Kündigung vorgeht, zieht sich das wie Kaugummi....
KANN ICH IHN SOFORT AUS DER WOHNUNG VERWEISEN.
NEIN. Du kannst als Vermieterin die vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung deinem Mieter nicht einfach einseitig vorenthalten oder ihm fristlos kündigen :-O
Auch bedurfte dessen Einzug als Untermieter nicht der Zustimmung des Hauptmieters (Stadt). Insofern ist ihre Behauptung rechtsirrig :-(
Vielmehr kann sich der Untermieter jederzeit Zutritt zu seinen Mieträumen verschaffen lassen, da hat die Polizei völlig Recht :-)
G imager761
Warum nicht ? Meiner Meinung nach selbstverständlich seine Sachen packen vor die Tür (eventuell besser Kellerraum oder ähnlich) stellen Schließzylinder wechseln, Zettel an die Tür "...deine Sachen sind ...".Den Miet anteil könntest Du ihm evtl.in einen Umschlag stecken...und gut ist. Er hat als Untermieter absolut keine Rechte - oder hast Du etwa einen schriftlichen Vertrag mit Kündigungsfristen etc.mit ihm ?
nein, kein schriftlichen Vertrag, nur ich bin eingetragen als Mieter und er ist "geduldet". Er zahlt Miete usw. . Laut Stadt (Vermieter) muss es nur genehmigt sein (das er dort wohnen darf.
Ich würde es vermutlich drauf ankommen lassen . Wichtig ist, dass er seine Sachen und das Geld bekommt.(zugegeben bin kein Jurist, aber was will er denn tun ? Dich verklagen ? Lächerlich.) Klar er kann wieder handgreiflich werden - das ist vielleicht wirklich ein Problem......
Eben. Da wissen also zwei, dass du faktisch ein wirksames Untermietverhältnis eingegangen bist; seine Mietzahlungen bestätigst du ja auch.
ch würde es vermutlich drauf ankommen lassen .
Diese dummen Ratschläge solltest du unterlassen oder Kostenübernahme zusichern.
Er hat als Untermieter absolut keine Rechte
Selten so einen rechtsirrigen Unsinn gelesen :-( Selbstverständlich ist ein Untermietverhältnis durch Mietzahlungen hinlänglich und jede Vorenthaltung rechtswidrig. Da verschafft ihm die Polizei schneller Zutritt als deine beschränkte Meinung das für möglich hält :-)
G imager761
Ach wenn meine Meinung beschränkt ist - Welchen Beweis hätte er ? Keine Pollizei der Welt kommt dem Verlangen zum öffnen einer Wohnung nach, ohne schriftlichen Vertrag /Beweis .Er war offiziell schlicht und ergreifend ihr Gast Punkt.
da gebe ich g imager recht, aussage von der polizei ist unabhängig vom mietverhältnis .... ich hat dort seit mehr als ein jahr sein wohnsitz
Er war offiziell schlicht und ergreifend ihr Gast Punkt.
Getretener Quark wird breit, nicht stark :-O
Tatsächlich können der Vermieter (NK-Zuschlag), gestörte Nachbarn, Paket- oder Postzusteller und selbst die Polizei (Meldeadresseabfrage) bestätigen, dass er dort nicht nur mal als seltener Gast übernachtet oder besuchsweise randaliert, sonder tatsächlich seit geraumer Zeit auch wohnt :-)
G imager761
Nun aus Kasein wird ein ein starker Kleber hergestellt.... nur mal so am Rande.
Falsch.
Es besteht ein Untermietvertrag zwischen dem Lebensgefährten und der Fragestellerin.
Ein rauszuwerfen wäre u.U. eine verbotene Eigenmacht. Er kann sich dann notfalls auf Kosten der Fragestellerin durch Schlüsseldienst/Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen lassen.