Hauptmieterwechsel, müssen die Untermieter ausziehen??
Folgender Fall.
In einer Wohnung wohnen A, B, C und D
Person A ist Hauptmieter, möchte aber ausziehen und Person D soll an seiner Stelle einziehen und Hauptmieter werden.
Personen B und C sind Untermieter von A. Muss D, die Mietverträge mit B und C übernehmen, oder müssen diese dann auch zusammen mit A ausziehen?
3 Antworten
So lange die Untermietverträge nicht gekündigt sind, bestehen sie weiter.
Weiß der Vermieter von den Plänen und ist er damit einverstanden?
Die Untermietvertraege gehen auf den neuen Hauptmieter ueber. Der kann diese dann aber ziemlich einfach kuendigen.
Nur mal so zur Sicherheit gefragt: Der Vermieter ist mit dem Mieterwechsel aber schon einverstanden, oder?
Nein, D muss die Vertrage nicht übernehmen. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass ja zwischen dem Eigentümer der Wohnung und D ein neuer Vertrag zustande kommt. D ist bisher Untermieter und es besteht kein Anspruch, dass er Hauptmieter werden muss.
Damit hängt es also nun auch davon ab, ob der Eigentümer der Wohnung denn überhaupt mit der Veränderung einverstanden ist. Das muss er nicht, er kann auch sagen, A muss kündigen, und dann müssen alle ausziehen. Ebenso muss sich dann D in dem Zusammenhang erst eine Genehmigung zur Untervermietung geben lassen. Die bisherige Genehmigung galt ja für A. Vielleicht bekommt er die Erlaubnis gar nicht.
Erst wenn das geklärt ist, geht es um B und C. Aber das ist wahrscheinlich das kleinere Problem, denn D kann mit denen ja dann einen neuen Vertrag mit gleichen Bedingungen machen.
Das muss man etwas differenzierter betrachen. Erstens besteht der Untermietvertrag mit A, und diese gehen nicht auf D über. Das war ja eine der ursprünglichen Fragen.
Und zweitens endet mit der Auflösung des Vertrags zwischen Eigentümer und A auch die die Erlaubnis zur Untervermietung. Somit muss A natürlich die Untermietverträge kündigen ob er will oder nicht. Diese bestehen nicht automatisch mit D weiter.
Diese bestehen nicht automatisch mit D weiter.
Richtig, aber sie bestehen mit A weiter - ggf. hat der dann ein Problem.
Richtig, aber sie bestehen mit A weiter
Eben nicht, da er die Verträge wegen Wegfall der Erlaubnis zur Untervermietung zwingend kündigen muss.
Bei der Kündigung hat normalerweise A Kündigungsfristen einzuhalten, schon klar. Aber das ist in dem Fall ja kein Problem. Denn vorausgesetzt, dass D auch die Genehmigung zur Untervermietung bekommt, wird dieser mit B und C neue Verträge machen, optimalerweise mit gleichen Bedingungen, und dann werden B und C keinen Nachteil haben, eine vorzeitige Vertragsaufhebung mit A zu machen.
da er die Verträge wegen Wegfall der Erlaubnis zur Untervermietung zwingend kündigen muss
Genau das ist das Problem. Die Mietverträge müssen dann erst gekündigt werden, sie hören nicht einfach auf zu existieren! Ob die Erlaubnis zur Untervermietung weiter gilt oder nicht, hat doch keinerlei Einfluss darauf, dass die Verträge weiter gültig sind. Wenn A nun die Untermietverträge nicht erfüllen kann, ist er evtl. schadenersatzpflichtig gegenüber B und C.
Nichts anderes habe ich gesagt, nämlich auch, dass sie gekündigt werden müssen. Also ich habe nicht gemeint, dass die Untermietverträge automatisch nicht mehr gültig wären, sondern sich sagte sie müssen zwingend durch Kündigung (oder Aufhebung) beendet werden. In so fern sind wir uns doch einig, nur anders ausgedrückt ;-)
Das ändert aber nichts daran, dass die Untermietverträge weiter bestehen, bis sie gekündigt sind.