Laut Mietvertrag sind die Heizkosten inklusive. Jetzt habe ich eine Rechnung anteilig über 1000 Euro

6 Antworten

Wenn der Mietvertrag hier eindeutig ist ("inklusive Heizkosten") und keine Nebenklauseln existieren, dann ist Dein Vater im Recht, nicht zu zahlen. Gab es irgendwann mal Post diesbezüglich von der Vermieterin, die Dein Vater vielleicht nicht beachtet hat?

Vielleicht kann Dir auch noch jemand beim Verbraucheramt helfen, wobei der Mieterschutzbund schon die richtige Anlaufstelle wäre .... .

Auf alle Fälle solltest Du bzw. Dein Vater in dieser Angelegenheit schriftlich mit der Vermieterin kommunizieren.

Hallo, wenn im Mietvertrag steht, dass die Heizkosten inklusive sind dann kann ich mir nicht vorstellen, dass eine nachträgliche Abrechnung rechtens ist. Außerdem geht das ja auch nur, wenn für beide Wohnungen getrennte Messeinrichtungen für den Verbrauch der Heizung vorhanden sind. Ist das nicht der Fall muss der Vermieter ja auch erstmal nachweisen dass der Verbrauch des Mieters so hoch war. Ich würde der Abrechnung widersprechen Außerdem würde ich auf jeden Fall eine Offenlegung der Abrechnung vom Energieversorger bzw. Heizölabrechnungen usw. verlangen. Dazu ist der Vermieter verpflichtet.

der vertrag ist bindend, die forderung ist von der vermieterin nicht durchsetzbar.

die heizkostenrechnung mit dem verweis auf die mietvertragsvereinbarung zurückschicken....und fertig.

falls es dann noch ärger gibt, muss sie eben klagen und da fällt sie durch.

Wenn der Mietvetrag in der ursprünglichen Form noch gültig ist, also nicht geändert würde, muss dein Vater diese Forderung nicht begleichen. Der Vermieter sollte zunächst mit einfacher Post auf das offensichtliche Versehen hingewiesen werden.

Du müsstest das "inklusive" näher definieren. Inklusive in der Miete, inklusive in der Nebenkostenpauschale, inklusive in der Nebenkostenvorauszahlung? Über welchen Zeitraum ist denn die Abrechnung?