Lagerhalle vermieten - Steuer

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Vermietungsumsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

Wenn die Vermietung aber an ein Unternehmen für dessen Unternehmen ausgeführt wird, kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren.

Vorteil: Er erhält die Vorsteuern aus den Rechnungen in der Bauphase vom Finanzamt zurück und hat daher einen geringeren Bauaufwand.

Außerdem kann er dem Mieter Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, und bei Dir als Vermieter ist das nur Geld gewechselt, denn die Umsatzsteuer auf die Vermietungsumsätze führst Du an das Finanzamt ab.

Ob es aber so geschickt ist, ein Grundstück in einer GmbH zu halten, ist mehr als fraglich.

Erst muss die GmbH gegründet werden. Die erwirbt dann das Grundstück und baut.

Das Grundstück mit Halle ist Betriebsvermögen, und ein späterer Verkauf kostet bestimmt Steuern.

Nebenbei: Die Tilgung kann nicht abgezogen werden. Dafür gibt es aber die Absetzunf für Abnutzung (AfA) auf die Baukosten der Halle (nicht auf den Grund und Boden).

Helmuthk  06.02.2014, 09:13

Danke für den Stern Helmuthk

Nun wenn du als Privatman eine Halle vermietest geht das ohne Steuer

Wenn du ein Gewerbe hast und vermietest ist die Ust fällig

DahleRieger  04.02.2014, 17:18

Bei einer GmbH ist sie immer fällig

Helmuthk  04.02.2014, 17:47
@DahleRieger

Nein! De Rechtsform des Vermieters ist völlig egal: Für Einzelunternehmen, GmbH, AG usw. gilt die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz.

Allerdings kann - wiederum unabhängig von der Rechtsform - in bestimmten Fällen auf diese Befreiung verzichtet werden.

Ergänzung: Vielleicht sollte der Hallenboden etwas stabiler geplant werden, dass man nicht nur lagern, sondern auch Maschinen aufstellen kann.

Grundfrage, wie kommst Du bei 2400m² umbauter Bruttofläche auf 14400 € Mieteinnahmen, bei einer Miete von 6€? Die Wege (Flure) kannst Du nicht vermieten

toma666 
Fragesteller
 05.02.2014, 18:32

Da soll es mehrere Eingänge geben, Gesamtfläche wird auf ca. 8 kleinere Flächen geteilt, jeweils ein Eingang von draußen, das Gleiche mit Büro. Somit keine Flure.