Ladung zum Haftantritt versäumt - fahndet die Polizei nun noch länger nach mir?
Hallo, ich hätte im letzten Monat meine 4monatige Haftstrafe antreten müssen. Ich hatte aber leider den Termin vergessen. Nun ist es so das ich mir zusammen mit meiner jüngeren Schwester eine kleine 2R-Wohnung in München teile, und am Freitag stand die Kripo vor der Tür um mich zu verhaften. Ich hatte aber Glück und war nicht zu hause als die kamen. Nun hätte ich gern gewusst wielange die nun ungefähr nach mir fahnden? Ich bin der Meinung, wenn die mich zu oft erfolglos verhaften wollten, dass dann auch die Suche nach mir aufgegeben wird. Ich meine das sind ja nur 4 Monate. Was irgendwann ja mal den Aufwand von denen nicht mehr wert ist. Ist das so? Wer kann mir da genaueres zu sagen?
Und könnten die die Tür eintreten, wenn wir nicht aufmachen?
13 Antworten
Du mußt 5 Jahre durchhalten, dann tritt Vollstreckungsverjährung ein, § 79 StGB.
Also schön brav um jeden Kontakt mit der Polizei meiden.
Mal ganz davon abgesehen, das du jetzt keine ruhige Minute mehr haben wirst, findest du dein Verhalten gegenüber deiner Schwester fair?
Nahe Angehörige werden zwar nicht unbedingt für Strafvereitelung bestraft, aber es kann durchaus passieren, das die Polizei irgendwann mal mit einem Durchsuchungsbeschluss vor ihrer Tür steht und die ganze Wohnung auf den Kopf stellt.
Ich weiß nicht wie euer Verhältnis ist, aber wenn wegen meines Bruders plötzlich die Polizei in meiner Bude stünde, wüsste ich ziemlich genau, was ich machte.
Da hört die Freundschaft/Verwandschaft auf. So ein Haftbeschluss bleibt bis zu seiner Vollstreckung aufrecht erhalten.
Es fehlen einem eher die Worte wenn man die eigene Schwester in eine solche Situation bringt.
Es tut mir leid, aber ich wurde dahingehend erzogen, das man für den Mist den man anstellt, gerade zu stehen hat.
Wenn mein Bruder mich da mit reinzieht und meine Wohnung für die Polizei zum "Abschuss" freigibt, ist eben das Ende der Fahnenstange erreicht.
Deine Schwester wird möglicherweise auch noch dazu kommen. Spätestens dann, wenn die Polizei ihre gesammte Bude auf den Kopf stellt, um Hinweise auf deinen Aufenthaltsort zu finden.
UNd das alles wegen 4 Monaten. Meine Güte.
Lacri35, ein größeres egoistischeres "Irgendwas" ist mir noch nicht über die Wege gelaufen! Arme Schwester sage ich da mal nur!
Helme du bist ein sehr feiger Mensch, man hällt immer zusammen!
So so, Ich bin also feige, weil ich keine Lust auf Stress mit der Polizei habe. Der TE ist es doch, der hier extrem feige ist. Er entzieht sich hier seiner Verantwortung, Er hat was auch immer angestellt und entzieht sich der Haft. Wenn das nicht das Paradebeispiel von Feigheit ist.
Und was ist das denn bitte für ein Unfug, "Man hällt immer zusammen!" Nein das tut man eben nicht. Zumindest nicht. wenn andere Familienmitglieder meine Wohnung als Versteck mißbrauchen.
Du stehst für das was du getan hast nicht gerade das ist richtig feige und lachhaft... Stell dich die werden dich eh finden... Eine Schande das du deiner Schwester so etwas antust
Du sei mal ruhig!
Keine Sorge, die kriegen Dich. Du bist verurteilt worden und hast Deine Strafe abzusitzen. Glaubst Du im Ernst, die verlassen sich drauf, dass er Dir irgendwann einfällt, freiwillig zu erscheinen? Oder sie sagen: Ach Gott ja, verurteilt, das ist ja nicht so wichtig.
Der Witz ist: wenn Du Dich länger der Polizei entziehst, wird Dich das nur zusätzlich belasten.
"Ich meine das sind ja nur 4 Monate" Ja dann, sitz Deine Strafe ab. Wärste pünktlich hin, wärst Du an Weihnachten wieder daheim gewesen.
"Termin vergessen" ist klar. Du bist einfach nur ein Feigling, der keine Konsequenzen für seine Tat übernehmen will. Und ja, mit richterlichem Beschluß dürfen sie auch die Tür aufbrechen.
Diese Haftbefehl wird solange bestehen bleiben, wie du die Strafe nicht abgeleistest hast. Bei jeder sonst harmlosen Personenkontrolle wird man über Jahre den offenen Haftbefehl feststellen könne und dich vor Ort festnehmen.
Und könnten die die Tür eintreten, wenn wir nicht aufmachen?
Kurz: Ja!
Wenn sie dich nicht finden suchen sie immer weiter und wenn du dich nicht stellst oder schnappen lässt kann es passieren das du nicht nur 4 Monate im Knast sitzt sondern auch länger
Falsch flucht ist nämlich nicht strafbar!
klar des ist ein richterlicher Beschluss das er ins Gefängnis muss und dem muss er sich stellen sonst kann es passieren das es länger wird
Na du bist ja ein toller Bruder! Da fehlen ein ja die Worte! Gut das du nicht meiner bist!