Haftbefehl & strafantritt?
Hallo, Und zwar geht es darum das mein freund und ich in 3 tagen eine Haftstrafe von 5 tagen absitzen müssen wegen 500€ Ordnungsgeld. Von dem wir die ganze zeit schon versuchen es zusammen zu bekommen. Die meisten werden vielleicht sagen :,,5 Tage sind Garnichts" aber wir haben wirklich große angst davor und zu mal kommt noch das Problem dazu das ich nächsten Monat schon meine Entbindung habe und er körperlich eingestrenkt ist. Wir haben schon einen Antrag gestellt auf raten oder Ableistung in sozial stunden aber wo seine Mutter dort angerufen hat sagte man ihr das wir genug Chancen bekommen haben und das nicht möglich ist. Wenn wir nicht zum Haftantritt dort ankommen wie lange haben wir zeit bis das Polizei Taxi dann bei uns vor der Tür steht & uns mitnimmt ? Bitte Hilfe wir wissen nicht mehr was wir noch machen sollen
5 Antworten
Derartiger Streß ist für eine werdende Mutter wirklich nicht empfehlenswert.
Nur was ist, wenn du nach der Entbindung in Haft mußt?
- Bekommt ihr Kredit bei der Hausbank? oder
- Hafttauglichkeitsprüfung über Anwalt beantragen oder
- Augen zu und durch
Die Polizei wird spätestens am Folgetag zuhause vorbeikommen und zur Fahndung werdet ihr auch ausgeschrieben.
Die können jederzeit kommen. Und wahrscheinlich hattet ihr ja wirklich genügend Zeit die Strafe zu zahlen. Die setzen einem ja keine Frist von 5 Tagen. Also bleibt euch gar nichts anderes übrig wie da in 5 Tagen anzutanzen.
geh gleich mal zur Rechtsberatung bzw zum Anwalt, der soll für euch bei der sozialen Gerichtshilfe bzw bei der das Ordnungsgeld verhängenden Staatsanwaltschaft 'Haftverschonung' beantragen, umgehend, im Eilverfahren.
Danach bietet ihr eben 'Arbeit statt Strafe' an bzw Ratenzahlung.
Da habt ihr beide ziemlich was verbummelt, denn wegen Ordnungsgeld gibts keine Haft, das ist möglicherweise Beugehaft (Erzwingungsgewahrsam?) da müssten sie sonst 20000 Knäste zusätzlich bauen.
Ordnungsgeld wird vom Gericht und nicht von der StA verhängt.
Ordnungsgeld als Sanktion ist die durch das Gericht angeordnete Verpflichtung zur Zahlung einer Geldleistung. Die Anordnung wird häufig sogleich mit der Androhung von Ordnungshaft für den Fall der Nichteintreibbarkeit des Ordnungsgeldes verbunden.
Die können zu jeder Tageszeit kommen. Pack schon mal deine Zahn bürste ein.
Und das Gericht hat recht., Ihr hattet genügend Zeit die Strafe zu zahlen.
Vorwürfe bringen mir da jetzt ganz ehrlich auch nicht viel !
Wir wissen beide selber das ist nicht in Ordnung war
Ist es nicht besser da anzutanzen wenn du kurz vor der Entbindung bist, anstatt die dich im Krankenhaus abholen wenn dein Kind kommt? Sorry, aber ihr habt euch das eingebrockt, steht dazu und nimmt eure Strafe hin!
Chance vertan
Wir würden gerne dazu stehen und glaub mir ich würde alles dafür tun um nicht ins Gefängnis zu müssen..