Kurz nach einem Weiterbewilligungsantrag fordert das JC zur Aufforderung zur Mitwirkung: Dürfen die Neuantragsunterlagen nochmals anfordern?
Kurz nach einem Weiterbewilligungsantrag fordert das JC zur Aufforderung zur Mitwirkung:
Sie haben Leistungen zur Sicherung blablabla
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt.
-ausgefüllte Anlage EK " VW, KDU, HG " Kontoauszüge
Ich denke das dies Überflüssig ist. Es handeln sich um Neuantrag Unterlagen welche bereits beim Neuantrag abgegeben wurden. Drei Tage vor der Aufforderung hatte ich bereits beim Antrag auf Weiterbewilligung angegeben das es keine Änderung gegeben hat, daher verstehe ich diese Aufforderung bereits als bearbeitet.
Bei den Kontoauszüge hatte ich die letzten 2 Monate zum Weiterbewilligungsantrag abgegeben.
Nun ist die Frage:
Dürfen die nochmals neu Antrag typische Unterlagen anfordern kurz nachdem ich einen Weiterbewillgungsantrag abgegeben habe ?
Wie sieht es mit dem Kontoauszügen aus ?
Danke für eure Beiträge, am besten Antworten wer sich mit dem Gesetzen auskennt oder eigene Erfahrungen hierzu gesammelt hat.
2 Antworten
Dürfen darf das JC viel.
ICH würde darauf verweisen, dass diese Unterlagen bereits vorliegen und nichts mehr hinschicken. Musste ich auch nie machen.
Kontoauszüge darf das JC nur EINSEHEN. Diese legt man nur vor und nimmt sie wieder mit.
Wende Dich auch mal an eine ALG-II-Beratungsstelle.
Entschuldige nur, dass ich aus meinen eigenen Erfahrungen heraus geantwortet habe.
. Musste ich auch nie machen.
Und lass dir immer alles bescheinigen, was du einreichst!
Jede Antwort ist Grundsätzlich willkommen und wird auch dankend angenommen. Die ideale Antwort sollte jedoch hiermit zusammenstehen:
"Danke für eure Beiträge, am besten Antworten wer sich mit dem Gesetzen auskennt oder eigene Erfahrungen hierzu gesammelt hat"
Dadurch könnte ich mir auch den Weg zu einer Beratungsstelle sparen :-)
Also wer mir hierzu ein Gesetz nennen kann oder zu diesem konkretem Fall Erfahrung hat: Einfach melden.
Danke !