Kurtaxe/Gästebeitrag für Zweitwohnsitz?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein Kurtaxe betrifft das Gastgewerbe. Für einen Zweitwohnsitz kann jedoch eine Zweitwohnsitzsteuer fällig werden *), ob diese erhoben wird hängt von der jeweiligen Kommune ab.

*) in diesem Fall sollte man prtüfen ob die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes überhaupt notwendig ist. - Man kann auch ohne diesen eine Wohnung mieten und in ihr übernachten.