Kündigungsfristen bei Time Partner im Tarifvertrag?

1 Antwort

Hi,

für den Fall, dass sie TV gebunden sind, gilt folgendes:

2.2. Probezeit und Kündigungsfristen

Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.

In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen.

Vom siebten Monat des Arbeitsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungs-fristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits.

Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für befristete Arbeitsverhält-nisse.