Kündigungsfrist bei Hausverkauf

10 Antworten

Du musst erst einmal gar nicht ausziehen, denn der neue Eigentümer übernimmt deinen Mietvertrag.

Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht die Miete".
Erst der Erwerber des Grundstücks kann eine rechtswirksame Kündigung gegen den Mieter bei Vorliegen eines berechtigten Interesses aussprechen (§ 57 a ZVG; BGH RE WM 82, 178).

Die Frist bleibt! Der neue Käufer kauft den Mieter mit allen Rechten mit. Problematisch allerdings, wenn der Käufer selbst einziehen will und dir dann die Hölle auf Erden macht.

Schonmal daran gedacht, selbst zu kaufen??

Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Meiner Meinung nach bleibt alles, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Der Mietvertrag wird mit übernommen. Falls Du allein drin wohnst und der neue Besitzer einziehen möchte, solltest Du Dich vom Mieterverein beraten lassen. Vielleicht lieber gleich Mitglied werden! Bei Eigenbedarf gibt es eventuell Probleme.

Dein Mietvertrag gilt für den Käufer des Hauses weiter. Die Kündigungsfrist ist:

Altes Mietrecht "Mietvertrag vor 2001": ab 10 Jahre Mietdauer: 12 Monate

Neues Mietrecht: ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

misior  02.05.2010, 09:54

Wenn der neue Eigentümer selbst einziehen will, wirst Du ausziehen müssen. Wenn er so schnell wie möglich einziehen will, bist Du in guter Position. Such Dir schnell eine neue Bleibe, dann kannst Du vielleicht ein paar Euro heraushandeln, wenn Du früher ausziehst, als Du musst.

anitari  02.05.2010, 13:56

Die Kündigungsfristen, nach neuem Mietrecht, gelten auch für die Mietverträge vor 2001.

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html