Vermieter hat vor Vertrag gelogen?

4 Antworten

Nein Vermieter hat mündlich zugegeben dass Verkaufsabsicht Bestand mir aber absichtlich nicht mitgeteilt wurde

anitari  23.02.2017, 13:51

Muß er auch nicht.

peterobm  23.02.2017, 14:04

das war aber Vor Unterschrift?? warum mietest dich trotzdem da ein ...

Ja, hat er.

Wo ist das Problem?

Der neue Eigentümer muß bestehende Mietverträge übernehmen.

Du kannst jeder Zeit fristgerecht kündigen. Aktuell zum 31. Mai 2017.

Es sei denn der Vertrag ist befristet oder ein Kündigungsverzicht ist vereinbart.

In dem Fall könnte dir der neue Eigentümer übrigens auch nicht kündigen.

Amalie67 
Fragesteller
 23.02.2017, 13:42

 Mein Problem ist dass ich ja nicht weiß wann ich dann aus der Wohnung raus muss könnte eine Wohnung zum 1. April haben kann mir aufgrund der Krebserkrankung einen erneuten Umzug und doppelte Mietzahlung nicht leisten, Und je länger ich warte desto schlechter wird es mir wegen der Chemo gehen

anitari  23.02.2017, 13:51
@Amalie67

Noch mal, der Verkauf ändert, außer dem Namen und der Bankverbindung des neuen Eigentümers, nichts an dem bestehenden Vertrag.

Ein Haus verkauft sich nicht von heute auf morgen. Das kann Monate, vielleicht auch 1 Jahr oder länger dauern.

Aber sprich mit dem Vermieter, evtl. gibt es ja eine Lösung die beiden entgegen kommt.

Dass das Haus vermietet wird, in dem Du jetzt wohnst, hat erst einmal nichts damit zu tun, dass der Mietvertrag weiter gelten wird.

Sollte es nach einem Kauf zu einer Eigenbedarfskündigung kommen, kannst Du dieser widersprechen und Dich darauf berufen, dass Du erst kurz vor Beginn der Verkaufsaktivitäten für das Haus den Mietvertrag gemacht hast und Du darfst auch vorbringen, dass Du eigens danach gefragt hast und das verneint wurde.

Schließlich kann auch Deine Erkrankung dazu verhelfen, dass ein Härtefall anerkannt wird, sodass eine Eigenbedarfskündigung zurück genommen werden muss.

Der Käufer muss sich auf jeden Fall vor halten lassen, dass er schon beim Kauf hätte ahnen können, dass es schwierig wird, den Eigenbedarf geltend zu machen und sich dementsprechend ein anderes Objekt suchen können.

er hat es sich anders überlegt - nicht strafbar

Kauf bricht keine Miete - man kann sich aber auf eine Eigenbedarfskündigung gefasst machen. 

schriftlich wirst das auch nicht haben