Kündigung falsch adressiert, trotzdem zugegangen?

5 Antworten

  1. Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, die zu ihrer Wirksamkeit  empfangsbedürftig sind.
  2. Der fristwahrende Zugang des Briefes in den Machtbereich des Gekündigten ist durch Zeugenaussagen hinreichend belegt.
  3. Damit ist - und allein darauf kommt es an - die fristwahrende Möglichkeit der Kenntnisnahme deines Kündigungsschreibens zweifellos gegeben, sonst hätte der VM das Schreiben ja nicht selbst frankiert und aufgegeben an dich zurückschicken können. (Ganz anders wäre es zu bewerten, wenn die Post den Brief mit Vermerk an dich zurückgeschickt hätte. Die Behauptung, das Schreiben wäre vom Gekündigten gelesen worden, weil der Umschlag beschädigt war, dränge dann nicht durch).
  4. Im Ergebnis würde ich folgendes Schreiben per Einwurf(!)-Einschreiben dokumentiert zugangssicher zustellen lassen:

    "... vielen Dank für ihr Schreiben mit Poststempel 06.10.2016, hier eingegangen am 08.10. mit dem Sie den Erhalt meiner Kündigung zum 31.12.2016, Ihnen durch Boten und Zeugen zugestellt am 03.10.2016, bestätigen.

    Vielleicht haben sie schon bemerkt, mir irrtümlich mein Originalschreiben, nicht eine Kopie mit ihrem Bestätigungsvermerk zugeschickt zu haben.

    Diese Nachlässigkeit steht der i. S. d. §§ 568 I,  573c I BGB form- und fristwahrenden Beendigung unseres Mietverhältnisses zum Jahresende natürlich nicht entgegen.

    Ich werde dann rechtzeitig einen konkreten Übergabetermin mit Ihnen vereinbaren."

G imager761

Vorsichtshalber nochmal kündigen - ganz wichtig!

Den zurück gegangenen Brief vorsichtig in Platik eintüteln und gut aufbewahren.

Soweit ich das erkennen kann, hat er den Umschlag geöffnet, dh ich gehe
davon aus er hat die Kündigung (mit seiner Anrede) gelesen.


Soweit ich das erkennen kann, hat er den Umschlag geöffnet, dh ich gehe
davon aus er hat die Kündigung (mit seiner Anrede) gelesen.

Es nützt leider nichts, was Du erkennen kannst, sondern letztendlich muss Deine Erkenntnis bewiesen werden. Falls es zum Gerichtsprozess wegen einer Monatsmiete kommt, könnten evtl. Fingerabdrücke oder DNA-Material beweisen, dass der Vermieter den Briefumschlag geöffnet und den Brief in Händen hatte.

Kündige also nochmal zum 31.12.2016 und hilfsweise zum 31.01.2017. Schreib ruhig rein, dass Du die Kündigung zum 31.12. unter Zeugen am soundsovielten in seinen Briefkasten geworfen und damit pünktlich zugestellt hast. Schreib ruhig auch rein, dass offensichtlich ist, dass er den Brief auch tatsächlich gelesen hat.

Sollte es dann zum Streit kommen, müßtest Du sowieso mit Hilfe eines Rechtsanwalts klären, wie weit ihr gehen wollt.

Da deine Adresse als Empfänger und die des Vermieters als Absender
auf dem Umschlag steht, hätte die Post korrekt zugestell, und zwar an
dich.

Da du aber mit Zeugen persönlich den Umschlag mit der
Kündigung zugestellt hast, gilt sie  nun rechlich als zugestellt.
Entscheidend ist, dass auf dem Kündigungsschreiben korrekt Absender und
Empfänger eingetragen sind. Selbstverständlich kann sich dein V. da
nicht rausreden. Eine neuerliche Kdg, ist demnach nicht erforderlich.

bwhoch2  28.10.2016, 11:55

@albatros: Deine Empfehlung ist aber wirklich sehr riskant und kostet die Mieterin u. U. eine Monatsmiete.

Vom Grundsatz her hast Du recht, aber wenn nicht bewiesen werden kann, dass der Vermieter den Umschlag tatsächlich geöffnet hat, kann er sich auf die Behauptung zurück ziehen, dass der Brief nicht an ihn adressiert war und mithin eine Öffnung durch ihn das Briefgeheimnis verletzt habe. Durch die sofortige "Rücksendung" an die Adressatin wollte er ihr die Chance geben, den Brief doch noch mal ordentlich zu zu stellen.

Wenn nun die Mieterin aufgrund Deiner Empfehlung diese Chance nicht nutzt, hätte sie nicht gekündigt.

albatros  29.10.2016, 01:15
@bwhoch2

kann er sich auf die Behauptung zurück ziehen, dass der Brief nicht an
ihn adressiert war und mithin eine Öffnung durch ihn das Briefgeheimnis
verletzt habe.

Der Brief (das Kündigungsschreiben) war korrekt adressiert, darauf kommt es an. Dass auf dem Umschlag die Stelle Absender / Empfänger vertauscht war, spielt keine Rolle. Unter Zeugen erfolgte der Einwuf, also nachweisbar zugestellt. Der Vermieter hatz den Briefumschlag geöffnet und Kenntnis von dessen Inhalt bekommen. Was ist da unklar oder gefährlich? Nichts? Er kann doch nicht ernsthaft als klardenkender Geschäftsmann behaupten wollen, er hätte das Schreiben nicht gelesen!

Nein. Du solltest zudem eine Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Bis zum 3. November (Eingang beim Vermieter) hast Du Zeit, um zum 31.01.17 zu kündigen.

albatros  28.10.2016, 02:19

Richtig: Per Einwurfeinschreiben!

Da deine Adresse als Empfänger und die des Vermieters als Absender auf dem Umschlag steht, hätte die Post korrekt zugestell, und zwar an dich.

Da du aber mit Zeugen persönlich den Umschlag mit der Kündigung zugestellt hast, gilt sie  nun rechlich als zugestellt. Entscheidend ist, dass auf dem Kündigungsschreiben korrekt Absender und Empfänger eingetragen sind. Selbstverständlich kann sich dein V. da nicht rausreden. Eine neuerliche Kdg, ist demnach nicht erforderlich.

bwhoch2  28.10.2016, 12:01
@albatros

s. o. Albatros, Dein Tipp kostet die Fragestellerin ggf. mindestens eine Monatsmiete!

bwhoch2  28.10.2016, 12:06

Nein. Du solltest zudem eine Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein schicken.

Nein, auf keinen Fall lalalilulule und julius1963.

Denn was kann passieren:

Heute Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zur Post bringen. Morgen oder am Montag wird der Brief zugestellt.

Entweder der Empfänger ist zu Hause:

Da er bereits weiß, was kommen kann, wird er dem Postboten sagen, das bin ich nicht. Ich kann den Brief nicht annehmen. Somit bekommt er nur eine Benachrichtigung zwecks Abholung durch den Empfänger.

Oder er ist nicht zu Hause, dann bekommt er ebenfalls eine Benachrichtigung.

Diese ignoriert er einfach und nach zwei Wochen oder so, wird die Post den Brief an den Absender zurück schicken. Damit ist der Brief nicht in Gewahrsam des Adressaten gelangt. Dümmer könnte es nicht laufen, nachdem schon ein Monat verloren ist.

Deshalb: Einwurf-Einschreiben oder erneut persönlicher Einwurf in Zeugenbegleitung.

Bei einem Einwurfeinschreiben, wirft der Briefträger den Brief einfach nur in den Briefkasten und der Zeitpunkt der Zustellung wird vermerkt. Damit ist der Brief zweifelsfrei in die Verfügungsgewalt des Eigentümers gelangt und vermutlich auch noch rechtzeitig.

Zur Absicherung sollte noch ein Zeuge bestätigen, dass der Umschlag tatsächlich das Kündigungsschreiben enthielt.

julius1963  28.10.2016, 21:29
@bwhoch2

Sorry, aber zugestellt ist mit dem Tag des Einwurfes mit Rückschein. Falls niemand zuhause ist oder aber die Annahme verweigert, gilt nachwievor das erste Zustellungsdatum.

johnnymcmuff  28.10.2016, 23:45

Du solltest zudem eine Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. 

Das wäre die schlechteste Variante!

Anwälte empfehlen Einwurfeinschreiben.

Ich vermute mal Du willst zum 31. Januar 2017 kündigen.

Dann nimm einen neuen Umschlag, schreibe Empfänger und Absender an die richtige Stelle drauf, nimm wieder einen Zeugen, der Inhalt und Einwurf bestätigt, mit und wirf die Kündigung nochmals ein.

Lalalilulule 
Fragesteller
 28.10.2016, 09:15

Nein, es handelt sich dabei um die Kündigung für den jetzigen Monat, dh Kündigung zum 31.12.2017. 

anitari  28.10.2016, 09:33
@Lalalilulule

Ist für dich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart oder hast Du die Kündigung spätestens am 5. Oktober eingeworfen?

Lalalilulule 
Fragesteller
 28.10.2016, 09:54
@anitari

Ich habe die Kündigung am Abend des 03.10.2016 eingeworfen. Das war ja ein Montag und ein Feiertag. Mein Vermieter muss dann die Kündigung am 04.10. morgens gelesen haben. Am 08.10. habe ich dann den Brief ohne irgendeinen Vermerk im Briefkasten gehabt, frankiert vom 06.10. Ich habe das als kommentarlose Bestätigung meiner Kündigung gesehen, weil dieses Verhalten typisch für ihn wäre. Auf Nachfrage einer Nachbarin hier im Haus, deren Freundin Interesse an der Wohnung hat, hat er gesagt, er hätte keine Wohnung frei, wüsste nichts von einer Kündigung. Natürlich ist das albern von ihm, er will mit mir spielen, es mir unnötig schwer machen. Ich frage mich nur, ob er das 'an der falschen Stelle adressieren' gegen mich verwenden kann und die Kündigung damit nicht rechtswirksam ist.

bwhoch2  28.10.2016, 12:00
@Lalalilulule

Anitari hat zunächst einmal recht. Sichere die Kündigung zum 31.1.2017 ab.

Danach kannst Du immer noch zu Streiten anfangen, ob der Vermieter Kenntnis von Deiner ursprünglichen Kündigung hatte. Dazu müßtest Du in der Tat den Nachweis erbringen, dass er den Brief, der an Dich adressiert war, tatsächlich geöffnet hat. Vermutlich wird Dir das sehr schwer fallen.

Genau genommen hätte er ihn gar nicht öffnen dürfen, denn einen Brief zu öffnen, der eindeutig an Dich adressiert ist, hätte das Briefgeheimnis verletzt.

Klar, es war selbst als Absender drauf gestanden. Da er aber wußte, dass er selbst diesen Brief nicht geschrieben und verpackt hat, ist der Inhalt erst recht durch das Briefgeheimnis geschützt. Er durfte ihn nicht öffnen! Du könntest nur dadurch beweisen, dass der Brief (nicht der Umschlag) bereits in seinen Händen war, wenn  Fingerabdrücke von ihm oder DNA-Material zweifelsfrei festgestellt werden kann. Behalte also alles zunächst einmal als Beweismittel und veranlasse ggf. eine solche Beweissicherung für den Fall, dass es deswegen zu einem Gerichtsprozess kommt.