Muss ich Kündigung persönlich abgeben?

11 Antworten

Selbstverständlich kannst Du per Post kündigen. Allerdings würde ich vorschlagen das per Einschreiben zu machen, damit auch wirklich sichergestellt ist, daß es ankommt.

Selbstverständlich kannst Du die Kündigung schicken. 

Einen Rückumschlag für eine Kopie brauchst Du nicht beizulegen. Schick die Kündigung als "Einwurfeinschreiben", nimm einen Zeugen der weiß was in dem Brief steht und das war's dann.

Wenn der Briefträger den Brief in den Briefkasten einwirft oder im Betrieb abgibt (gibt es in manchen Betrieben), gilt die Kündigung als zugestellt und die Kündigungsfrist fängt am Tag danach an zu laufen.

Hexle2  17.07.2016, 14:22

Du kannst hier in manchen Antworten lesen, dass Du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken sollst. Davon rate ich ab.

Wenn ein AG z.B. nicht erreichbar ist, landet das Einschreiben bei der Post und "wartet", dass es abgeholt wird. Dadurch kann es aber passieren, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann da es dort u.U. mehrere Tage liegt und die Frist erst einen Tag nach Erhalt der Kündigung anfängt zu laufen.

Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, wenn der Briefträger es einwirft oder abgibt. Er bestätigt dann die Zustellung und nicht der Empfänger.

Mußt Du nicht.

Du kannst sie auch so in den Briefkasten werfen oder per Einwurfeinschreiben schicken.

Wichtig das sie fristgerecht beim AG ankommt und das notfalls nachweisen kannst.

Ich würde sogar einen Briefumschlag und eine Briefmarke reinlegen,

Die Marke gleich drauf kleben, Deine Adresse als Empfänger auf den Umschlag schreiben und gleich eine Kopie/Zweitschrift auf der der AG den Erhalt doch bitte bestätigen möchte, dazu. 

Denn er muß die Kündigung nicht bestätigen.

? Ja, reicht, wenn du sicher gehen willst, dann mit Rückschein.

Warum soll er dir eine Kopie von deiner Kündigung zuschicken?

anitari  17.07.2016, 14:18

Ja, reicht, wenn du sicher gehen willst, dann mit Rückschein.

Dieser Irrtum ist nicht auszurotten.

Was wenn der Postbote außerhalb der Geschäftszeiten oder am Samstag kommt? Dann ist keiner da.

Oder die Firma 3 Wochen wegen Betriebsferien geschlossen ist?

Oder die Annahme des ES verweigert wird?

Grautvornix  17.07.2016, 14:23
@anitari

Dann erfährt der Absender es, und kann dann reagieren.

Und es gibt einen Beweis, das versucht wurde ein Schriftstück zuzustellen.

Behauptest du das, Einschreiben mit Rückschein Unsinn sind?

anitari  17.07.2016, 14:33
@Grautvornix

Behauptest du das, Einschreiben mit Rückschein Unsinn sind?

Nein, aber die unsicherste Art, vor allem wenn Fristen zu waren sind, der Zustellung.

Der Versuch das Es zuzustellen gilt aber nicht als zugestellt. Das ist ein Schreiben erst wenn der Empfänger die Möglichkeit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Bis der Absender erfährt die Zustellung nicht möglich war können bis 10 Werktage vergehen. Klar kann er dann reagieren in dem dann die Kündigung noch mal z. B. per Einwurfeinschreiben schickt. Nur dann endet der Vertrag später.

Kleckerfrau  17.07.2016, 14:37
@anitari

Schwarzmalerei

Grautvornix  17.07.2016, 15:31
@Kleckerfrau

@anitari

Nein, aber die unsicherste Art, vor allem wenn Fristen zu waren sind, der Zustellung.

Was ist denn dann bitte ein ganz normaler Brief?

Habe weiter recherchiert, jetzt muss ich dir teilweise Recht geben.

Hab ich was gelernt.

Die sicherste Methode ist, dann wohl doch die Kündigung persönlich abzugeben, und den Empfänger mit Waffengewalt zu zwingen das Schreiben zulesen.

Natürlich unter Zeugen.

Ne, ohne sche...ß, selbst ein Einwurfeinschreiben, kann u.U. nicht ausreichend sein.

http://www.pcwelt.de/ratgeber/Einwurfeinschreiben-sind-nicht-immer-rechtssicher-6113602.html

Das sind Einzellfälle, normale Firmen haben i.d.R. zur Postzustellzeit geöffnet, dann kommt der Rückschein nach ca. 4 Tagen zurück.

Diese Zeit sollte man mitberechnen, dann bleibt noch Zeit zu reagieren, wenn der Rückschein dann nicht kommt.

Wenn die Zeit drängt, sollte man es tatsächlich persönlich abgeben.

Familiengerd  17.07.2016, 17:41
@Kleckerfrau

Kleckerfrau:

Das als "Schwarzmalerei" zu bezeichnen, ist völliger Unsinn!

Das ist so wenig "Schwarzmalerei" wie die Warnung, wegen Unfallgefahr eine dicht befahrene Straße nicht bei roter Fußgängerampel zu überqueren!

Die Hinweise von anitari, Hexle2johnnymcmuff, perterobm auf Risiken bei einer Zustellung als Einschreiben mit Rückschein sind völlig berechtigt.

Es ist richtig, dass auch ein Einwurfeinschreiben keine hundertprozentige Sicherheit bedeutet, weil im Falle einer Beweisführung bei einen gerichtlichen Auseinandersetzung die Quittierung durch den Postboten unter Umständen nicht ausreicht und er sich dann gegebenenfalls persönlich an den Einwurf erinnern muss (was eher unwahrscheinlich ist).

Die sicherste Art ist immer noch der persönliche Einwurf in den Firmenbriefkasten oder die Übergabe (beides mit einem Zeugen) oder die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

Du musst nur sicher gehen, dass die Kündigung ankommt. Per Post ist es eigentlich ziemlich sicher. Vielleicht solltest du reinschreiben, dass du gern ne bestätigung per mail oder verbal hättest, dass die Kündigung angekommen ist.

Oder halt per einschreiben.