Krankmeldung als Azubi / Arztbesuch

3 Antworten

In der Berufsschule muss sich der Azubi entsprechend der Vorgaben durch den Klassenlehrer entschuldigen. Normalerweise gilt hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Selbstverständlich braucht er auch ein Attest vom Arzt. Es ist nicht die Aufgabe des AG den Azubi in der Berufsschule krank zu melden.

Natürlich hat der AG das Recht, für Arztbesuche während der Arbeitszeit eine Bescheinigung zu verlangen. Und das gilt nicht nur für Azubis.

Wenn der Azubi kein Auto hat und die Bahnen streiken, ist er trotzdem dazu verpflichtet zur Arbeit und zur Berufsschule zu gehen. Der Streik wurde spätestens gestern durch die Medien bekannt gegeben und somit war es ihm möglich die Fahrt irgendwie zu planen. Ob es Sinn macht nur noch eine 1/2 Std. an dem Unterricht teilzunehmen, hätte er beim Lehrer erfragen können.

Man lässt sich eine AU für den Arbeitgeber ausstellen und ein Attest für die Berufsschule. Somit geht man allen Ärger aus dem Weg. Der Arbeitgeber kann das verlangen. Außerdem hätte man für einmal mit dem Taxi dahin fahren können.

Nicklas1980 
Fragesteller
 18.03.2014, 14:27

Das mit der AU hab ich mir schon gedacht. Aber für nen Azubi finde ich 25 km mit nem Taxi schon fast nicht zumutbar, die haben doch selbst kaum Kohle, wenn man alleine wohnt und sein Leben ohne elterliche Unterstützung bestreiten muss.

Gesetzlich mag das alles in Ordnung sein, was der Betrieb verlangt, zeugt aber nicht von Sozialkompetenz. Gut ich arbeite in einer sozialen Einrichtung, ist halt was anderes als ein "knallharter" Wirtschaftsbetrieb.

Trotzdem danke, für die Antwort mit der AU.

der betrieb hat recht. schliesslich ist die firmensekretärin nicht die sekretärin des azubi.