Krankmeldung als Azubi / Arztbesuch
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankmeldung eines Auszubildenden. Dieser hat einen Krankenschein für 14 Tage erhalten und diesen seinem Ausbildungsbetrieb zugeschickt, mit der Bitte diesen auch an die Berufsschule zu senden. Der Ausbildungsbetrieb weigert sich nun diesen Schein an die Berufsschule zu schicken, er solle das selbst machen, schließlich "sei man ja nicht die Post".
Ist das rechtens, dass ein Azubi die Krankmeldung zum Ausbildungsbetrieb senden muss und noch eine Kopie an die Berufsschule? Mein Ausbildungsbetrieb hat das, wenn ich mal krank war alles eigenständig gemacht.
Ist generell kein Problem, nur hat man ihm das erst sehr spät mit geteilt, so dass er schon 2 Berufsschultage verpasst hat.
Wie verhält es sich mit zwingenden Arztterminen während der Berufsschule. Der Azubi wird unter Vollnarkose in einem Krankenhaus an den Zähnen operiert und der Chirurg, der Zahnarzt und alles was mit der OP zusammen hängt vergeben die Vorbereitungsgesprächstermine immer nur vormittags, jetzt verlangt der Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung, von wann bis wann die Gespräche gingen.
Dies ist auch kein Problem. Nur verlangt der Betrieb, dass der Azubi nach den Terminen noch in die Berufsschule fährt, die reine Berufsschulzeit wäre aufgrund der Fahrtstrecke von den Ärzten bis zur Berufsschule noch maximal 30 Minuten Unterricht (Es geht hier um heute, 18.03.2014, in Gelsenkirchen und Umgebung fahren zurzeit keine Straßenbahnen und Busse, wegen des Streiks und die Ärzte sind in Herne). Ein Auto oder Fahrrad hat der Azubi nicht, wäre auch ein bisschen weit weg :-)
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
In der Berufsschule muss sich der Azubi entsprechend der Vorgaben durch den Klassenlehrer entschuldigen. Normalerweise gilt hier: Vor Beginn des Schultages im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen. Selbstverständlich braucht er auch ein Attest vom Arzt. Es ist nicht die Aufgabe des AG den Azubi in der Berufsschule krank zu melden.
Natürlich hat der AG das Recht, für Arztbesuche während der Arbeitszeit eine Bescheinigung zu verlangen. Und das gilt nicht nur für Azubis.
Wenn der Azubi kein Auto hat und die Bahnen streiken, ist er trotzdem dazu verpflichtet zur Arbeit und zur Berufsschule zu gehen. Der Streik wurde spätestens gestern durch die Medien bekannt gegeben und somit war es ihm möglich die Fahrt irgendwie zu planen. Ob es Sinn macht nur noch eine 1/2 Std. an dem Unterricht teilzunehmen, hätte er beim Lehrer erfragen können.
Man lässt sich eine AU für den Arbeitgeber ausstellen und ein Attest für die Berufsschule. Somit geht man allen Ärger aus dem Weg. Der Arbeitgeber kann das verlangen. Außerdem hätte man für einmal mit dem Taxi dahin fahren können.
Das mit der AU hab ich mir schon gedacht. Aber für nen Azubi finde ich 25 km mit nem Taxi schon fast nicht zumutbar, die haben doch selbst kaum Kohle, wenn man alleine wohnt und sein Leben ohne elterliche Unterstützung bestreiten muss.
Gesetzlich mag das alles in Ordnung sein, was der Betrieb verlangt, zeugt aber nicht von Sozialkompetenz. Gut ich arbeite in einer sozialen Einrichtung, ist halt was anderes als ein "knallharter" Wirtschaftsbetrieb.
Trotzdem danke, für die Antwort mit der AU.
der betrieb hat recht. schliesslich ist die firmensekretärin nicht die sekretärin des azubi.