Krankenversicherung zur Überbrückung zwischen erstem und zweitem Staatsexamen - Zweitstudium?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das sind viele kniffelige Fragen:

1) Die Entscheidung der Krankenkasse für die 2 Monate Arbeitnehmertätigkeit eine beitragspflichtige Mitgliedschaft zu begründen war korrekt. Nach der Abschlussprüfung ist man kein ordentlich Studierender mehr.

2) Die erneute Familienversicherung (FV) würde ich auf jeden Fall beantragen. Das Gesetz spricht in § 10 SGB V aber nur von einer Verlängerung der Familienversicherung, nicht von einer neu begründeten Familienversicherung. Wenn das Kindergeld gezahlt wird, dies auf jeden Fall als Argument benutzen. Die Regelungen zum Kindergeld und zur Familienversicherung sind in diesem Punkt im Gesetz identisch formuliert. Bei Ablehnungen der Krankenkasse genaue schriftliche Quellen nennen lasen. Im Übrigen ist ggf. kritisch, ob das Studium bis zum Semesterende oder bis zur Abschlussprüfung besteht.

3) Lücke zwischen FV-Ende undd Beginn Referendariat:

Bei Auslandsaufenthalt kann diese Regelung wichtig sein:

jhttp://www.vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf

Eine private Krankenversicherung für Zeit des Auslandsaufenthaltes ist auf jeden Fall sinnvoll.

Nur wenn man bedürftig ist (Krankenkassenbeiträge werden auf Antrag in die Berechnung miteinbezogen) u.Arbeitslosengeld II bekommt, zahlt das Jobcenter auch die Krankenkassenbeiträge (frühestens ab dem 25. Geburtstag). Die Arbeitsagentur zahlt nur dann Arbeitslosengeld, wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat. Eine Arbeitslosenmeldung ohne Leistungsbezug bringt in der Krankenversicherung keinerlei Vorteile (ggf. aber in der Rentenversicherung für die spätere Rentenhöhe).

Auch bei einem Zeitstudium bzw. Schulbesuch ist eine Verlängerung der Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus (kritische Punkte siehe unter Punkt 2 das Wort "Verlängerung". Ggf. auch hier auf die Kindergeldentscheidung verweisen).

Bei Beginn des Referendariats steht eine Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) an. Hierbei sind viele Punkte wichtig:

• Man sollte spätere Veränderungen mit in den Vergleich einbeziehen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Sabbatjahr, späteres Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten),

• Was ist, wenn man später nicht Beamter bleibt? Als Arbeitsloser oder Schüler kann man nicht mehr in die GKV zurück. Der Beihilfeanspruch entfällt und die PKV-Beiträge steigen deutlich.

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe in der Elternzeit, Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

GKV-Hilfsmittel: //db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Als Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

In der Privatversicherung werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag ist alles zu 100% korrekt anzugeben:

test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% zur Kranken- und 1,225% zur Pflegeversicherung (berechnet von den Bruttoeinnahmen). Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil.

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: rehakids.de/phpBB2/search.php?mode=results

.gutefrage.net/frage/von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung

Vor einer Entscheidung sollte man sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV und Experten der GKV führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

RHWWW  04.07.2013, 10:09

In der GKV kann man auch einen Erstattungstarif wählen. Dann ist man beim Arzt Privatpatient und kann die Privatrechnungen bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle einreichen. Einzelheiten mit der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe vorher klären. Den Tarif kann man nach drei Monaten jederzeit beenden.

In Hessen bekommen Beamte, die in der GKV versichert sind, einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, die die Krankenkasse bezahlt hat.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

RHWWW  07.07.2013, 20:49
@RHWWW

Danke für den Stern!

boiledfrog1 
Fragesteller
 07.07.2013, 21:20
@RHWWW

Ok, das ist alles sehr kompliziert und betrifft Bereiche, die ich noch nicht mal ansatzweise durchdacht habe.

Erst mal zu der Überbrückungszeit: Ich sollte nun schnellstmöglich klären, ob ich familienversichert bleiben kann. Zum 30.09.2013 werde ich exmatrikuliert. Sollte das mit der Familienversicherung klappen, dann würde das nach Anrechnung des Zivildienstes bis 31.02.2014 möglich sein. Ich könnte mich dann also zum Wintersemester und somit direkt im Anschluss an meine derzeitige Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben. Die familienversicherung müsste dann auch im Zweitstudium gelten, da es ja lediglich um die Verlängerung auf Grund des Zivildienstes geht. Vorausgesetzt ich werde familienversichert. Die Frage ist nun: Was passert, wenn ich eingeschrieben bin, familienversichert bin und trotzdem ins Ausland möchte? Das wären höchstens zwei Monate. Was ist, wenn mir da was passiert, die Krankenversicherung aber nicht zahlt, da ich ja eigentlich beim Studieren sein müsste.

Das ist alles so kompliziert und ich blicke nicht durch. Ich weiß nicht wohin ich mich wenden kann, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

RHWWW  07.07.2013, 21:24
@boiledfrog1

In welches Land geht es denn: EU-Staat? Anderes europäisches Land (welches?)? Tunesien/Türkei? Oder außereuropäisches Land?

boiledfrog1 
Fragesteller
 07.07.2013, 21:34
@RHWWW

Es wird wohl Indonesien werden.

boiledfrog1 
Fragesteller
 07.07.2013, 21:57
@RHWWW

Ok, vielen Dank. D.h. wenn ich es schaff weiterhin familienversichert zu bleiben, mich dann einschreibe, dann müsste für dieses Zeit alles in trockenen Tüchern sein oder?

RHWWW  07.07.2013, 21:59
@boiledfrog1

Für die Versicherungsseite ja (dt. Krankenversicherungspflicht ist erfüllt).

Für die Leistungsseite: s.o. (die beiden Links).

boiledfrog1 
Fragesteller
 07.07.2013, 22:06
@RHWWW

Wirklich vielen herzlichen Dank für die Mühe! Dann will ich mal hoffen, dass das mit der Familienversicherung klappt. Am besten anrufen oder?

RHWWW  08.07.2013, 20:15
@boiledfrog1

Gern geschehen!

Wichtig ist, dass man einen schriftlichen Bescheid (und bei einer Absage mit Grundlagen) erhält!

Die Familienversicherung lässt sich über den 25. Geburtstag hinaus nur verlängern, um die Monate der Dauer eines Grundwehr- oder Ersatzdienstes.

Wenn du dich arbeitslos meldest und Leistungen beziehen willst, müssen Voraussetzungen erfüllt sein. U.a. musst du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Als Beamtenanwärter kannst du dich doch privat versichern. Du hast Anspruch auf Beihilfe und brauchst nur zu 50 % dich selbst absichern. Mehrere Versicherer bieten Anwärtertarife.

boiledfrog1 
Fragesteller
 07.07.2013, 20:28

Da geht es dann aber um die Zeit nach dem Auslandsaufenthalt und mit dem Beginn des Referendariats. Für die Übergangszeit, in der ich eigentlich kein Student wäre, kann ich mich doch nicht als Anwärter versichern oder doch?