Krankenkasse will krankengeld nicht zahlen weil ich noch eine offene rechnung habe?
Krankenkasse will krankegeld nicht auszahlen,weil ich noch eine rechnung wegen dem krankenhausaufenthalt offen habe.Sie teile mir mit das ich das unterschreiben soll das es damit verrechnet werden kann.Ich lehnte ab und sagte ihr das ich momentan auf das krankengeld angewiesen bin,und das zeitnah dann überweisen werden.
Was kann ich tun ?
Danke im vorraus
8 Antworten
Krankenkassen können ihre Forderungen selbst nicht Beitreiben, das geht über Zoll,oder Vollstreckungsbeamte der Gemeinde.
Dann ist der Vollstreckungsbescheid unterschrieben, und
nach dem SGB sind andere Vorschriften, das du das machst, oder mit dem Beitreiber, eine Ratenzahlung vereinbarst.
Geld wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, da die Krankenkasse gar nicht anders kann. Außer du bist in der PKV.
Recht herzlichen Dank für den Stern.
.... da kann etwas nicht stimmen.
Wenn das Mitglied eine Rechnung eines Krankenhauses offen hat, ist das allein eine Sache zwischen Krankenhaus und Mitglied.
Warum sollten die sich besser verhalten als du ?
Evtl sind sie gesetzlich trotzdem verpflichtet
Aber als Druckmittel funktioniert das doch erstmal wunderbar
Wenn du rechtliche Schritte in Anspruch nimmst ,falls möglich, dann werden sie bestimmt erstmal zahlen
Dann kannst du aber mit kurzen Fristen zur Zahlung deiner Rechnung rechnen
Hey Dave0000
Wenn du rechtliche Schritte in Anspruch nimmst ,falls möglich, dann werden sie bestimmt erstmal zahlen
Teuer-langwierig-unwahrscheinlich. Natürlich hat die GkV recht. Wer den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt gefährdet seine Leistungen.
Ich rate zu Verhandlungen.
In den AGB der Versicherungen steht klar und deutlich das bei offenen Rechnungen Zahlungen seitens des Versicherers eingestellt bzw. verweigert werden können.
Das Angebot hier verrechnen zu wollen halte ich für angemessen.
Nichts, jeder vernünftige Mensch würde das verrechnen.
Der Kommentar war bestimmt für eine Stufe tiefer bestimmt.
Natürlich kannst du einen Anwalt einschalten. der will dann aber auch VORHER sein Geld haben.
DerHans, wenn man wenig Einkommen hat, hat man das Recht auf einen Beratungsschein für einen Anwalt.
Den Beratungsschein bekommt man aber auch nur, wenn die Aussicht besteht, dass man vor Gericht auch Recht bekommt. Das ist hier nicht unbedingt der Fall.
DerHans, wenn man wenig Einkommen hat, hat man das Recht auf einen Beratungsschein für einen Anwalt.
Richtig, dann kriegst du die Erstberatung (für die der Anwalt immer noch 15,- € berechnen darf) und im Grunde nochmal formaljuristisch mitgeteilt, was wir dir auch schon gesagt haben.
Für eine Klage, brauchst du Prozesskostenhilfe. Die wird nur bewilligt wenn die Sache grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat.
Er wird keinen Schein bekommen, da die Gemeinden, oder Zoll, für die Beitreibung zuständig ist, Wie bei einem Auto, Wer die Steuern nicht bezahlt, bekommst das Siegel auch abgekratzt.
😂😂😂
Du kannst zahlen,oder nicht.
Was sollen wir dir raten ?
Wenn man keine Ahnung hat,dann sollte man es auch sein lassen.
Wenn man Krankengeld bezieht,ist man erstmal auf jeden Cent angewiesen!
Wenn jemand keine Ahnung hat bist du es,sonst wärst du nicht in dieser Situation.
Danke dann lohnt es sich doch ,einen Anwalt einzuschalten.