Krankenkasse schickt plötzlich 4000€ Rechnung?!?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

am besten zu der AOK, bei der sie tatsächlich versichert ist, persönlich hingehen und das Schreiben der falschen "AOK" mitnehmen. Ggf. können die beiden Krankenkassen das telefonisch klären. Am besten auch Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen der Leihfirma mitnehmen.

Man kann imer nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Gruß

RHW

RHWWW  05.04.2014, 14:02

Danke für den Stern!

Wie ist es ausgegangen?

Anja2505 
Fragesteller
 05.04.2014, 14:05
@RHWWW

Genau wie du gesagt hast ;D sie ist zur ihrer AOK gegangen und die haben die andere angerufen und es geklärt. Habe ihr nun nur noch geraten, sich das schriftlich geben zu lassen, dass sie die 4000€ nicht zahlen muss, damit später nicht nochmal irgendwas kommt, aber so ist die Sache wenigstens vom Tisch.

lg

RHWWW  05.04.2014, 14:20
@Anja2505

Tipp für die Zukunft: Wenn man nach der Krankenkasse gefragt wird, immer den ganz genauen Namen angeben. Dann kann Verwechselungen verringern.

Wenn die Leihfirma sie bei einer anderen Krankenkasse angemeldet hat wäre doch zu klären, ob sie bei der anderen AOK regelmäßig Beiträge bezahlt hat.Diese Abzüge wären auf der Lohnabrechnung sichtbar.

Wenn nicht, dann wäre der Bescheid der "falschen" AOK richtig, wenn keine Beiträge bezahlt wurden.

Hat sie denn keine Beiträge bei der AOK bezahlt, bei der sie normalerweise versichert ist ?

Sie muss krankenversichert sein und daraus ergibt sich die Pflicht, die Beiträge zu bezahlen. Egal ob der AOK x oder der AOK y. Die Kassen können sich untereinander verständigen und bezahlte Beiträge zuordnen.

Ich gehe davon, dass keine Beiträge bezahlt wurden. Das muss sie klären, auch mit der Leihfirma., ob die Beiträge an die KK überwiesen hat.

Sie hat doch sicherlich Unterlagen wie Lohnabrechnungen ect. aus denen hervorgehen müsste, was und ob an Krankenkassenbeiträgen abgeführt wurde.

Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Diese gilt nur für denjenigen der als Versicherungsnehmer bei der Gesellschaft geführt wird, nicht jedoch für Mitglieder einer WG.

Sie ist aber ununterbrochen bei ihrer AOK versichert.

Wenn sie nachweisen kann, dass sie bei der anderen KK gezahlt hat, sollte das kein Problem sein.

Anja2505 
Fragesteller
 29.03.2014, 16:02

ja, das kann sie nachweisen, hat da schon den Mitgliedsnachweis angefordert

Grundsätzlich muss sie zahlen, auch wenn die unzuständige KK den Bescheid erlassen hat:

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

  1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind,

§ 40 Abs 3 Satz 1 SGB X: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/40.html

An welche Kasse der AG gezahlt hat, ist für ihren Versicherungsschutz relativ bedeutungslos. Die Kassen können sich untereinander erstatten, was der einen nicht und dafür der anderen zusteht.

Sie muss jetzt unverzüglich binnen Widerspruchsfrist bei der Kasse gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Als Begründung reicht aus, dass sie bei einer anderen Kasse Beiträge entrichtet hat oder von jemandem für sie entrichtet worden ist und sie nicht bei dieser Kasse versichert ist.

Anders könnte es natürlich schon wieder aussehen, wenn sie sich selbst dort an- aber nicht wieder abgemeldet hat.

Also, deine Rechtschutzversicherung gilt natürlich nicht für eine WG-Mitbewohnerin. Sonst bräuchte man in einem Hochhaus ja nur noch eine Versicherung...

Das mit der Krankenkasse verstehe ich nicht. Wieso hat sie keine Versichertenkarte? Die Beiträge für die Krankenkasse werden vom Arbeitgeber abgeführt. Ist das nicht passiert? Schaut auf den Gehaltsabrechnungen nach. Was ist denn mit ihr nach dieser Zeitarbeitstätigkeit? Arbeitslos? Dann ist sie über das Arbeitsamt versichert.

Anja2505 
Fragesteller
 29.03.2014, 16:05

Klar hat sie eine Karte, die von ihrer richtigen Versicherung, aber keine vom Rechnungssteller, davon wusste sie ja nichts und ja jetzt ist sie übers Amt versichert.

Warum hieß es damals bei Abschluss der Versicherung, dass mein Lebensgefährte automatisch mit versichert ist? Ich meine sie könnte ja auch meine LebensgefärtIN sein ...

DerHans  29.03.2014, 17:37
@Anja2505

Der Lebensgefährte muss namentlich benannt werden. Dann ist er mit versichert. Das kostet bei den meisten Versicherern auch kein Geld. Aber sonst könntest du ja jede Woche jemand anders benennen.

Anja2505 
Fragesteller
 29.03.2014, 18:17
@DerHans

der war tatsächlich benannt, oder ist er sogar immernoch, dafür muss man aber zusammen wohnen oder?

DerHans  29.03.2014, 20:13
@Anja2505

Ja sonst wären ja z.B. im Mietrecht zwei Risiken abgesichert. Dann geht das zwar auch, ist aber teurer.