können meine Kinder Schulden Erben von Verwandten?
Hallo von Mutter meiner Lebensgefährtin ist der Bruder in Polen gestorben und hat nur Schulden hinterlassen. Jetzt suchen sie natürlich nach jemanden der es annimmt. Meine Lebensgefährtin ist im Ausweis deutsch genauso wie unsere Kinder. Die ganze Verwandtschaft war in Polen und haben es abgelehnt. Jetzt würde ich gerne wissen ob es auf meine Kinder zurückgehen kann. Mein Sohn ist 9 und meine Tochter ist 10. Eigentlich wollten wir es mit einer Vollmacht machen, was aber nicht geklappt hat so wie es aussieht. Wir haben ein Schreiben bekommen das, wenn wir nicht innerhalb eines halben Jahres darauf antworten, meine Kinder automatisch die Schulden bekommen. Vorstellen kann ich mir nicht das es so einfach geht, da sie ja minderjährig sind. Würde mich freuen wenn ich ein gute Antwort bekomme. Danke schon mal
6 Antworten
Ich würde es einfach nicht annehmen. So würde ich das in dieser Situation machen.
LG Schwingdirdl
Normalerweise nicht
Die Kinder können ausschlagen, wird nicht ausgeschlagen, dann erben die Kinder die Schulden.
Ich würde es einfach nicht annehmen.
Eine Annahme erfolgt implizit, wenn man nicht ausschlägt.
Nimm dir einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt - der ist sicher billiger, als die Schulden, die auf euch zukämen!
Nein sie können ablehnen.
mit 18 dann, falls sie angeschrieben werden sollten oder ?
Ich kenne das polnische Erbrecht nicht, aber auch dort muss es die Möglichkeit einer Ausschlagung der Erbschaft geben. Ohnehin würde wohl erst einmal deine Lebensgefährtin als Erbin in Betracht kommen. Die Minderjährigkeit schützt zumindest nicht vor schuldenbelasteten Erbschaften. Das Schreiben, welches ihr bekommen habt, kam aber aus Polen, richtig?
Wenn man erbt, erbt man grundsätzlich Schulden und Guthaben des Erblassers.
Wir haben ein Schreiben bekommen das, wenn wir nicht innerhalb eines halben Jahres darauf antworten, meine Kinder automatisch die Schulden bekommen.
Das ist richtig. Man erbt automatisch, ohne das es dazu einer expliziten Handlung bedarf. Die Frist von 1/2 Jahr bezieht sich auf das Recht der Ausschlagung. Diese sollte man, wenn man weiß das das Erbe überschuldet ist auf jeden Fall wahrnehmen, d.h. die Kinder sollten das Erbe ausschlagen.
es hat bereits jeder ausgeschlagen, nur würd ich gerne genau wissen ob es meine Kinder dann automatisch bekommen wenn sie 9 und 10 sind ? die Nächsten wäre sie ja in dem Fall aber Minderjährig
WENN die Kinder ausgeschlagen haben dann nicht. Wenn die Kinder nicht ausschlagen, dann werden sie Erben.
Eigentlich wollten wir es mit einer Vollmacht machen, was aber nicht geklappt hat so wie es aussieht.
Dann sollten sie sicher gehen das es klappt.
es hat keiner angenommen, nur können dann meine Kinder automatisch die Schulden bekommen ?