Kleinunternehmer: aufzeichnungspflicht nur durch Rechnung?

5 Antworten

Ich kenne keine gesetzliche Verpflichtung, an Privatleute Ausgangsrechnungen erstellen zu müssen.

Im Zweifelsfall muss sich das FA mit deinen Bankkontoauszügen begnügen.

Wahrscheinlich weiß das FA gar nicht, dass du keine ARs erstellst. Das ist heutzutage eher die Ausnahme (aber nicht verboten).

  1. ist es schon komisch, dass diese die sehen wollen. Ich reiche seit Jeher nur die UstVoranmeldung ein und gut ist.

  2. zu deinem Problem, du musst ja irgendwie nachweisen können, dass du Geld eingenommen hast. (Wie in der Doppelten Buchführung -> Keine Buchung ohne Beleg). Du musst ja selbst wissen, was du so an Geld eingenommen hast. Dazu brauchst du im Idealfall die RG. Eine Quittung würde aber auch ausreichen. Ich mache es so, selbst wenn mein Kunde keine Rechnung haben will, drucke ich mir für meine Unterlagen trotzem eine aus, mit den Hinweis das diese Bezahlt wurde. So komm ich selbst nicht in die Situation, das ich keine Nachweise mehr habe. Dazu kommt noch, das du diese Belege noch ein paar Jahre lang aufbewahren musst.

Grundsätzlich gilt: KEINE BUCHUNG OHNE BELEG.

Wenn Du also gewerbliche eine Ware verkaufst, musst Du einen Beleg (Quittung) ausstellen. Das Original für den Kunden, die Kopie für Dich.

Oder:

Kassenbuch führen, in dem alle Verkaufsumsätze eingetragen werden.

Kleinalrik  26.04.2013, 10:49

Ich wollte gerade meckern, da habe ich dann aber noch dein "Oder" gelesen.

Also, es gibt viele Kleinunternehmer und wenn geliefert wird, ist auch eine Rechnung fällig und die Privatpersonen müssen diese auch mindestens zwei Jahre aufbewahren. Ich bin verpflichtet, diesen Hinweis mit der Rechnung mitzuteilen. Viel Glück.