Kleingewerbe u.Berufstätigkeit

1 Antwort

Das mit dem Kleingewerbe anmelden sehe ich kritisch, da könnte bei einer Steuerprüfung eine "Scheinselbstständigkeit" festgestellt werden, mit der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge unterschlagen werden --> Bußgeld, Nachzahlung!!!!

Da musst du aufpassen, grundsätzlich musst du dann mehrere Kunden nachweisen können und nicht nur für einen Kunden (also dein jetziger Arbeitgeber) Rechnungen schreiben.