Kleiner Unfall während Probezeit im Regen?
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe vor einer Woche einen Unfall gehabt und habe Angst, dass meine Probezeit sich verlangert. Ich arbeite als Lieferant und vor einer Woche hat es bei uns sehr stark geregnet. ich bin auf einer 50er Zone mit 40-50 Km/H gefahren und die PKW‘s haben vor mir alle gebremst, weil der Ampel Rot war. Und ich war in dem Moment im Kopf weg und habe 20 bis 30 Meter vor dem auto was vor mir war eine Vollbremse gemacht und bin im Regen gerutscht. Damit ich das Auto vor mir nicht treffen wollte, weil da eine Person im Auto saß habe ich ausgewischen auf ein parkendes Auto. Zum Glück hatte das Auto, was ich getroffen habe nur einen Kratzer in der Größe von einem Finger abbekommen, weil ich das Rad getroffen habe. Und ich habe sofort die Polizei gerufen und alles erzählt. Sie haben auch gesagt, dass es ein kleiner Unfall wäre. Und habe der Polizei gefragt ob die Probezeit verlängert wird. Daraufhin gaben sie mir die Antwort, dass es nach ihrem Wissen nur 35,- Warnungsgeld kommen wird (sie wussten auch nicht ganz genau). Meine Frage ist nun ob sich meine Probezeit verlängert wird?
Ich Danke im Voraus
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2 Antworten
Hallöchen,
die Aussage des Polizisten bzgl. des Verwarnungsgeldes ist richtig. Hier liegt "lediglich" ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr vor, welcher einen Unfall mit Sachschaden zur Folge hatte. Das wird mit einem Verwarnungsgeld von 35 € geahndet (s. bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog).
Verwarnungsgelder ziehen keine Probezeitmaßnahmen nach sich. Das ist nur bei Verstößen, die mit Punkten geahndet werden, der Fall. Von daher musst du nicht mit einer Verlängerung rechnen.
Unfälle passieren das sollte kein Grund sein warum die Probezeit verlängert wird
Es kommt auf den zugrunde liegenden Verstoß und auf die Unfallfolgen an.
Wenn der Unfall z.B. durch Vorfahrtsmissachtung verursacht wurde, liegt ein A-Delikt vor (Vorfahrt missachtet mit Unfallfolge) und es werden Probezeitmaßnahmen ergriffen. Parkplatzrempler hingegen haben keine Probezeitfolgen.
Die Art des Verstoßes ist jedoch egal, wenn durch den Unfall Personen verletzt oder gar getötet werden. In diesem Fall droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung und dann wird's hinsichtlich der Probezeit ebenfalls kritisch.