Klage wegen Kindesunterhalt.

4 Antworten

Du bist unterhaltspflichtig für das Kind.

Der Mindestunterhalt für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren beträgt 272 Euro. Dieser Betrag wurde vermutlich von Dir gefordert, da Dein tatsächliches Einkommen nicht bekannt ist.
Solange Du darüber auch keine ausreichende Antwort gegeben hast (z.B. Vorlage der Einkommensnachweise der letzen 12 Monate...), so musst Du diesen Betrag auch zahlen...

Nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Du nicht "leistungsfähig" bist (nicht ausreichend verdienst, um diesen Betrag zahlen zu können), bräuchtest Du ggf. weniger oder keinen Unterhalt in dieser Höhe zu zahlen.

Du könntest selbst einen Anwalt zu Rate ziehen.
Wenn Du nachweist, dass Du nur wenig verdienst, könntest Du beim Amtsgericht eine Erstberatung erhalten, ggf. auch einen Beratungsschein für solch eine Beratung.
Das würde Dich nur 10-15 Euro kosten....

Alexgoldmann 
Fragesteller
 10.11.2014, 16:03

Hallo, Ich habe Beratung eingeholt,Anwalt-Berater hat gesagt,Ich muss Unterhalt leisten,dass ich dazu mini job anehmen muss,oder besser bezahlte job finden, das weiss ich selber!

Der meinte das ich Ex-Frau Anwalt anschreiben muss wegen Kider-Unterhaltsminderung,das ich halbe GELD Ca.186 Euro monatlich bezahlen kann und zu Amtgericht sollte auch Verfarenkostehilfe beantragen und schreiben muss dass ich 1000 Euro zu Verfugung habe ,viele bewerbungen geschickt u.s.w

Meine frage lautet : wie kann ich Gericht verhandlung stoppen,dass ich keine weitere kosten habe?Verdiene ich Ca. 1000 Euro ,ganze Unterlagen alle Einkommennachweise habe ich geschickt heute zu Rechtsanwalt ?

Alexgoldmann 
Fragesteller
 10.11.2014, 16:09
@Alexgoldmann

Anwalt-Berater hat gesagt,wenn du eine Anwalt hast macht keine Sinnn ,weil deine Anwalt kostet Geld muss weit zu Prozess-Sitzung fahren,aber kann keine erfolg haben, nach 5 minuten sagt der Unterhalt das ist eine Anwalt sache.

Ausage ist korrekt?>

DFgen  11.11.2014, 07:10
@Alexgoldmann
 wie kann ich Gericht verhandlung stoppen,dass ich keine weitere kosten habe?

... durch schnellstmögliche Einreichung aller Unterlagen, dann kann das Verfahren gegen Dich beendet oder eingestellt werden - und Du musst nur die Kosten tragen, die bisher angefallen sind...

Alexgoldmann 
Fragesteller
 16.11.2014, 21:04
@DFgen

Ich wohne mit Freundin zusammen und haben wir eine kind 6 Jahre alt im Haushalt.

Meine Freundin hat netto 1300 Euro verdienst,wird Enkommen von mein Freundin abgerechnet bei Unterhaltssachen?muss Sie alles zeigen wieviel Enkommen und Geld hat wegen meine Unterhaltssachen?oder welche auswirkungen...?

Danke.

Du MUSST zum Anwalt! Wenn du kein Geld dafür hast, wirst du auch Prozesskostenhilfe beantragen können. Das regelt meistens auch der Anwalt. Er wird auch ausrechnen, ob die Forderung deiner Exfrau für den Unterhalt rechtens ist. Dazu muss der Anwalt auch über deine Einkünfte Bescheid wissen. So über den Daumen gepeilt: bist du Arbeitnehmer, hast du ggüber deinem minderjährigen Kind einen monatlichen Selbstbehalt von knapp 1000€, also: wenn du netto mit eventuell Weihnachts- und Urlaubsgeld, Krankenbezüge udgl nicht über 12000€ im Jahr hast, brauchst du gar nicht zahlen. Bist du arbeitslos, hast du nur einen monatl. Selbstbehalt von 770€ (vlkt jtz etwas höher).Schulden für Auto oder der Abtrag von deinen eigenen Schulden bleiben beim Unterhalt unberücksichtigt, bzw verringern den Unterhalt fürs Kind nicht. Soweit mein Allgemeinwissen. LG Elfi96

Alexgoldmann 
Fragesteller
 09.11.2014, 21:44

Leider ich habe keine 272 Euro zu bezahlen,wenn ich ohne Anwalt versuche ich vor Gericht ganze sache durch zuziehen,verliere ich Gerichtprozess?

Meine Einkommen war 2013 Ca.11000 Euro,dieses jahr Ca.13000 Euro, ich habe noch eine Kind mit mir wohnt,aber bin mit Mutter nicht verheiratet.

DFgen  10.11.2014, 08:16
@Alexgoldmann
wenn ich ohne Anwalt versuche ich vor Gericht ganze sache durch zuziehen,verliere ich Gerichtprozess?

Du musst nachweisen, dass Du kein ausreichendes Einkommen hast - wenn Du das nicht tust (keine Einkommensnachweise etc...), so würdest du den Prozess verlieren - mit oder ohne Anwalt - und müsstest jeden Monat die geforderten 272 Euro zahlen.

Wenn Du - oder ein Anwalt - aber nachweisen können, dass Du dazu nicht in der Lage bist (auch nicht durch einen Nebenjob o.ä....), so bräuchtest du entsprechend weniger Unterhalt zu leisten.

Solltest Du noch für andere minderjährige Kinder unterhaltspflichtig sein, würde das ebenfalls in die Berechnung mit einfließen - und Du bräuchtest dann ggf.entsprechend weniger Unterhalt als die 272 euro zahlen (vielleicht auch gar keinen...).

Du musst das aber selbst erstmal nachweisen!!!

Alexgoldmann 
Fragesteller
 10.11.2014, 16:37
@DFgen

deine aussage ich glaubhaft.

Danke.

Steht alles in der Düsseldorfertabelle

Der geforderte Betrag ist geschätzt, wahrscheinlich aufgrund der Aussagen deiner Ex-Frau. Deshalb ist es wichtig, deine tatsächlichen Einkommensverhältnisse offen zu legen. Es genügt nicht zu sagen "ich habe kein ausreichendes Einkommen", der Unterhalt für dein Kind und eventuell auch für deine Ex-Frau wird vom Familiengericht berechnet und festgelegt. Die Höhe richtet sich nach deinem tatsächlichen Einkommen.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, such dir trotzdem einen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Er wird dann auch für dich Prozesskostenbeihilfe beantragen, die der Steuerzahler für dich übernimmt. Tust du das nicht, riskierst du, über den Tisch gezogen zu werden und musst dann vielleicht viele Jahre lang mehr bezahlen, als nötig.

Alexgoldmann 
Fragesteller
 09.11.2014, 16:37

Ich habe geschrieben, dass ich Steuerbescheid 2013 zu schicke.ich habe vom Ex-Frau Rechtsanwalt eine Brief bekommen,sollte zweimal Mahnen dass ich dringend Wirtschaftliche Nachweisse zu schicken?gleich zur Amtgericht Antrag gestellt.

DFgen  10.11.2014, 08:18
@Alexgoldmann
Ich habe geschrieben, dass ich Steuerbescheid 2013 zu schicke

Du musst die Nachweise unverzüglich schicken, nicht irgendwann (!) - denn ansonsten könnte auch der dem Kind zustehende Unterhalt von Dir verlangt werden - bis irgendwann.....