Kindesunterhalt trotz Krankengeld?

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Der Unterhalt ist neu zu berechnen, wenn die Krankheit voraussichtlich dauerhaft ist, was bei Krankengeld in der Regel der Fall ist.

Sofern es einen Titel gibt, müssen sie eine Änderung verlangen. Die Änderung kann im Einvernehmen durch das Jugendamt vorgenommen werden. Falls nicht freiwillig geändert wird, muß man eine Änderungsklage erheben.

Bei Krankengeld ist der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 880€. Somit verbleiben 220€ für den Unterhalt.

Gibt es keinen Titel, kann die Zahlung einfach reduziert werden. Dies sollte man aber vorher ankündigen.

Du musst per Anwalt beim Gericht eine Abänderungsklage anstreben. LG