Kindesunterhalt / Auszahlung Haus

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Wenn die Ex im Haus verbleibt, muss sie dem Ex eine Nutzungsentschädigung in Hälfte der ortsüblichen Miete zahlen. Im Gegenzug muss sich aber der Ex an den Kreditkosten hälftig beteiligen, wenn das Haus 50/50 im Grundbuch eingetragen ist. Ebenso an den weiteren laufenden Kosten wie Schornsteinfeger, Versicherungen, Grundsteuer etc. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ist zu klären, was mit dem Haus geschehen soll, ob einer von beiden es übernimmt, wie viel Zugewinnausgleich ggf. an den anderen Partner zu zahlen ist. Da kann sie ihr Anwalt am besten beraten. Unterhalt muss nur oberhalb des Selbstbehaltes gezahlt werden, wobei jedoch der unterhaltspflichtige Elternteil alles dafür tun muss, den Mindestunterhalt aufzubringen, dazu gehört ggf. auch die Annahme eines Nebenjobs.