Kindesunterhalt - was gehört alles zu Mehr- und Sonderbedarf?

2 Antworten

Zum Sonder- oder Mehrbedarf zählen notwendige Ausgaben für ein Kind, die nicht vom "laufenden" Unterhalt gezahlt bzw. angespart werden können.

Der laufende Unterhalt deckt die Kosten für die Verpflegung, anteiligen Wohnkosten, Kleidung, Spiel- und Schulsachen, Freizeitausgaben, Geburtstagsgeschenke... eines Kindes ab (vorausgesetzt, es wird wenigstens der "Mindestunterhalt" gezahlt).

Nicht abgedeckt und deshalb Sonder bzw. Mehrbedarf wären z. B. notwendiger Nachhilfeunterricht oder Zuzahlung zur Zahnspange etc...

Die Kosten für Klassenfahrten zählen hingegen nicht dazu..., da diese länger bekannt sind und vom laufenden Unterhalt Rücklagen gebildet werden können.

Sonder- bzw. Mehrbedarf eines Kindes ist von beiden Elternteilen aufzubringen - anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander...

Sollte der barunterhaltspflichtige Elternteil aber über den "laufenden Unterhalt" hinaus nicht mehr "leistungsfähig" sein, kann er am Mehr- oder Sonderbedarf auch nicht beteiligt werden.... 

Würde ein Elternteil das Kind in Sportvereinen, zum Musikunterricht o.ä. anmelden, müsste der andere Elternteil diese Kosten auch nur dann mittragen, wenn sie vorher mit ihm abgestimmt wurden, er/sie der Mitfinanzierung zugestimmt hat.......