Wie beantrage ich den Sonderbedarf/ Mehrbedarf beim Unterhalt für meine Tochter?

6 Antworten

wenn eine Zahnspange medizinisch notwendig ist, dann zahlt die Krankenkasse. Du musst vorstrecken und bei erfolgreicher Behandlung zahlt die Kasse die Rechnung. Da dir da keine Mehrkosten entstehen braucht der Vater nichts zu zahlen. Ist die Zahnspange rein kosmetisch, dann zahlst du alleine, wenn der Vater sich nicht beteiligen möchte. Wenn ihr euch einig seid, um so besser, rechtlich braucht er nichts zu zahlen

An den Kosten "möchte" sich der Kindsvater zur Hälfte beteiligen

Es währe sehr hilfreicht, wenn sie die Zusage des Vaters im Zweifel auch nachweisen können. Lassen sie sich solche Zusagen nach Möglichkeit schriftlich geben.

Ich habe gelesen, dass Nachhilfe sowie Zahnspange als Sonderbedarf
geführt werden ...

Das ist irrelevant, wenn der Vater vor Tätigung der Kosten eine Beteiligung zusagt. Sie dürfen natürlich im Vertrauen auf derartige Zusagen disponieren.

und der Kindsvater evtl. auch mehr als 50% der Kosten übernehmen müsste.

Mehr- und Sonderbedarf werden normalerweise im Verhältnis der Leistungsfähigkeit verteilt. Auf der anderen Seite wird ja schon nach Stufe 4 also mehr als der Mindestunterhalt gezahlt, was den Mehr- und Sonderbedarf teilweise reduzieren kann.

Bei Nachhilfe stellte sich ferner die Frage, ob unterhaltsrechtlich tatsächlich ein Bedarf besteht. Dazu reicht es nicht, das ihnen die Noten nicht gefallen. In der Regel wird die Nachhilfe notwendig sein, wenn das Kind ohne Nachhilfe versetzungsgefährdet ist. 

Insoweit sollte man bei einer 50% Zusage gut überlegen, ob man das Packet wieder aufschnürt.

Der Vater hat ja bereits signalisiert, dass er sich an den Zahlungen beteiligt....

  • (wozu er bei der Nachhilfe als "Mehrbedarf" verpflichtet wäre, wenn leistungsfähig...
  • nicht aber unbedingt bei der Zahnspange, da die dafür notwendigen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden....)

also solltest du ihm sowohl die Rechnungen, Kostenvoranschläge dafür vorlegen sowie dein Einkommen offen legen (seins ist ja bekannt...).

  • Sonder- bzw. Mehrbedarf sind von beiden Elternteilen aufzubringen - im Verhältnis ihrer jeweiligen "Leistungsfähigkeit" (Einkommen) zueinander.
  • Der Vater müsste sich daran also nur beteiligen, wenn er über den laufenden Unterhalt hinaus noch leistungsfähig ist (ihm mehr als sein "Selbstbehalt" verbleibt), sonst nicht.

Anhand eurer beider Einkommen könntest du dann seinen Anteil ermitteln und diesen von ihm schriftlich einfordern.

Diese Einforderung könnte/ müsste also genauso erfolgen wie die Einforderung des laufenden Unterhaltes.

Tja, das mit der Nachhilfe ist doof.

Eine Zahnspange kommt aber nicht plötzlich und unerwartet und ist kein Sonderbedarf.

Die Spange kann eine reine Kassenleistung sein und dann gehst Du mit 20% der Kosten in Vorlage und bekommst diese bei Erfolg wieder zurück.

Der Vater kann sich natürlich an diesen 20Prozent beteiligen, aber die bekommt dann bei Erfolg er auch wieder zurück.

Privatärztliche Leistungen muß der Vater bei der Zahnspange nicht mittragen, diese sind medizinisch nicht notwendig.

Beantrage kann man da nichts.

Das kannst Du oder Dein Anwalt per Brief fordern.

warum willst du Kosten für die Zahnspange vom Vater ? du bekommst das Geld doch später von der KK wieder zurück , ich nehme mal an das Kind ist bei dir versichert  ...... falls du aber eine teurere Variante haben möchtest als die Kassenleistung vorsieht mußt du das selbst tragen .............