Kinderlärm in der Mietwohnung über mir

5 Antworten

Ja, es stimmt und Deutsche sind extrem kinderunfreundlich.

Gegen Kinderlärm kann man nicht klagen.

Selbstverständlich kannst Du dagegen etwas tun. Nur sozialadäquater Lärm ist hinzunehmen. Von Möbeln springen und die Dinge, die Du beschreibst, musst Du definitiv nicht hinnehmen. Wer soll denn bitte in Eurer Wohnung leben. Ein tauber oder schwerhöriger Mensch? Gerichte haben in solchen Fällen durchaus für den Kläger entschieden. Vermeidbarer Lärm muss nicht hingenommen werden. Gerade zum Thema von Möbeln springen, Inlinern in der Wohnung etc. gibt es viele Urteile. D. h. Lärmprotokoll führen, Frist zur Beseitigung des Umweltmangels setzen (unter Androhung von Mietminderung) und dann auch Miete mindern, wenn nichts passiert. Am Besten einen Anwalt einschalten. Das neue Emissionsgesetzt regelt nicht privates Spielen. Hier wollte der Gesetzgeber Klagen gegen öffentliche Einrichtungen eindämmen. Auch wenn die Gerichte wohl sehr kinderfreundlich entscheiden, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das hinnehmen muss. Ich würde es versuchen. Denn, wenn man schon gehen muss, weil es auf Dauer unerträglich ist, dann zumindest nicht kampflos.

Beschwehr dich bei deinem Vermieter.

Nein stimmt nicht. Es wird unterschieden zwischen vermeidbarem und unvermeidbarem Lärm. Wer den verursacht spielt juristisch höchstens eine sekundäre Rolle. Gegen unvermeidbaren Lärm kann man nichts machen. Auf Kinder bezogen wäre das beispielsweise der Lärm der entsteht wenn Kinder auf einem Spielplatz spielen. Was du schilderst ist vermeidbarer Lärm und dagegen kannst du dich wehren. Du kannst beispielsweise deinen Vermieter kontaktieren und mit Mietminderung drohen falls der Lärm nicht aufhört. Ebenso kannst du auf Unterlassung klagen. Aber Vorsicht: Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Vor ein paar Jahren wurde Kinderlärm zwar aus der Lärmschutzverordnung rausgenommen aber formal juristisch ändert sich dadurch nichts. Viele glauben allerdings das Kinder jetzt soviel Lärm machen dürfen wie sie wollen, aber das stimmt nicht. Die Deutschen glauben halt allzu gern an ihre Rechtsirrtümer.

DeinErklaerbaer  08.02.2012, 16:41

Dem geneigten Hobbyjuristen lege ich meinen Link ans Herz. Der Rest ist Auslegungssache. Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel. Eine Mietminderung wegen Kinderlärm durchzubekommen, halte ich für sehr optimistisch. Da wird sich der Vermieter garantiert querstellen und eher den Teufel tun, als sich mit der Familie anzulegen.

astortom  08.02.2012, 16:47
@DeinErklaerbaer

Dann pass mal auf du Pseudojurist: In Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle. Du solltest vielleicht mal überprüfen wer die Seite betreibt die du hier verlinkst.

Da der Seitenbetreiber in den meisten Fällen keine Fallbeschreibung angibt lässt sich auch nicht genau sagen was das jeweilige Gericht in seinem Urteil ausdrücken wollte. Aber da es wie gesagt keine Präzedenzfälle in Deutschland gibt spielt das auch keine Rolle, da andere Gerichte an ein solches Urteil nicht gebunden sind.

Vielleicht erstmal mit der Juristik beschäftigen bevor man hier so einen Unsinn verbreitet.

zirkuskind85 
Fragesteller
 08.02.2012, 16:49
@DeinErklaerbaer

Ich bin weder Kinderunfreundlich noch hab ich vor irgendwen vor Gericht zu ziehen.. Mir würde ja schon ein kleines Entgegenkommen reichen. Zb. kann man Inliner auch gern unten an und ausziehen und muss damit nicht mehrmals durch´s ganze Haus stampfen. Nur für Vorschläge sind meine Nachbarn leider nicht wirklich offen. Ganz im Gegenteil, es wird dann noch mal extra schön laut demonstriert.

Denn gegen Kinderlärm könnt ich ja eh nicht´s machen?! Stimmt das?

Das stimmt,man kann nicht sehr viel machen.Außer es ist extrem und in den Ruhezeiten.

Das einfachste ist,man sucht sich eine neue Wohnung,wenn es unerträglich ist.

Eine Familie mit Kindern aus der Wohnung zu bekommen ist sehr schwer.