Kindergeld nach Abi trotz Minijob? (neue Regelung ab 2012)
Hallo zusammen, nach meinem Abitur dieses Jahr möchte ich wie so viele erstmal ein Jahr lang etwas Geld verdienen und nicht in Schule/Uni gehen :D
Eigentlich hatte ich einen BFD ins Auge gefasst, wo man insgesamt ca. 500-550€ / Monat verdient (mein Bruder hatte dort schon 1 Jahr gearbeitet, daher weiß ich das). Zusätzlich erhält man während eines solchen Freiwilligendienstes ja auch Kindergeld, was das Monatsbudget nochmal um 180€ aufstockt :)
Jetzt habe ich allerdings die Chance auf einen Minijob(450€) mit 10€/Std und nur 12 Stunden/Woche . Der Zeiteinsatz ist also kaum zu vergleichen mit dem BFD. Nur leider erhält man das Kindergeld ja nur während Studium/Ausbildung/BFD oder während der Wartezeit auf einen Studienplatz weiterhin.
Nun wollte ich fragen, ob ich mich bei irgendeiner Eliteuni bewerben kann, nicht genommen werde und daher ein "Alibi" habe, also versucht habe einen Studienplatz zu erhalten und somit weiterhin KG bekomme? Ich habe gehört dass das einige so handhaben.
Sry für den langen Text und vielen Dank für hilfreiche Antworten!!! (Sternchen will vergeben werden :D )
3 Antworten
Mal ganz davon abgesehen, dass Du hier öffentlich um Hilfe bei der Steuerhinterziehung bittest, Kindergeld ist die Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, verstehe ich nicht, was das Jahr Minijob bei einem solch geringen Einkommen bringen soll. Außer natürlich, dass Dich die Schule überfordert und Du der Meinung bist, dass Du ein Jahr Pause brauchst. Dann solltest Du evtl. lieber einen Berufsausbildung absolvieren und kein Studium.
Die Bewerbung muss ernsthaft und glaubhaft zum nächstmöglichen Beginn erfolgen. Auch wenn das Kindergeld zunächst ausgezahlt wird, werden später Nachweise verlangt. Die Ausbildung muss für das Kind auch möglich sein. Wenn die Bewerbung absolut nicht zu Deinen Fähigkeiten passt, wirst Du die Ernsthaftigkeit nicht glaubhaft machen können. Dann kommt es natürlich auf den einzelnen Bearbeiter an, ob er sich die Mühe macht, Deine Angaben zu prüfen.
Aber auch ohne Tricks ist es natürlich ganz einfach, den Kindergeldanspruch zu behalten bzw. nur für eine sehr kurze Zeit zu verlieren, wenn man sich auskennt.
Nachlesen, wie es geht, kannst Du in der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2014
kindergeld gibts nur in schule, ausbildung und studium, wenn du nichts davon machst gibts auch nix oder du musst es alles zurückzahlen
Kindergeld wirst du bzw deine Eltern nur während deiner Schule bzw Ausbildung bekommen. Dein "Alibiplan" ist schlichtweg Betrug und wenn es rauskommt gibt es Ärger. Ich würde die Finger davon lassen.