Wohngeld in einer 2er WG?

1 Antwort

Es kommt dann sicher darauf an wie du zu diesem jemand stehst und ob dieser ggf. einen eigenen Untermietvertrag hat oder du,wenn der jemand der Hauptmieter wäre !

Wenn ihr nämlich ein Paar wärt dann würdet ihr als so genannte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gelten,dann würde euer gesamtes Einkommen zur Berechnung herangezogen.

Der jemand alleine hätte also gar keinen Anspruch auf Wohngeld,weil dieser Bafög - bekommt,nur wenn ihr eine BG - bildet würde dieser dann gemeinsam mit dir evtl. Anspruch haben,nur wird dann wie gesagt auch das Einkommen des jemand mit angerechnet.

Würdest du nur einen Mietvertrag haben,käme es auf dein gesamtes Einkommen an,denn man braucht dann auch noch ein Mindesteinkommen und wenn du schon Kindergeld bekommst,würde die Wohngeld Behörde sicher auch noch vorrangige Unterhaltspflichten bei dir prüfen.

Wenn du dann selber auch noch eine Ausbildung machen würdest und das wäre deine erste,dann würde gar kein Anspruch mehr auf Wohngeld bestehen,auch wenn ihr als BG - gelten würdet,dass Mindesteinkommen erreichen und die Grenze des Einkommens nicht übersteigen würdet.

Denn dann hättest auch du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - und dann ist man vom Wohngeld ausgeschossen.