Kindergeld nach Abbruch des Fsj und fünf Monaten Pause zu dem dualen Studium?

1 Antwort

Die 4 Monate Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten gilt dann,wenn man z.B. bei der Agentur für Arbeit nicht als Ausbildung suchend gemeldet ist !

Dann müsste man nach der Beendigung bzw. Abbruch einer Ausbildung innerhalb von 4 Monaten eine weitere Ausbildung aufnehmen,sonst könnte es passieren das Kindergeld zurück gezahlt werden müsste,wenn man weiterhin welches bekommen würde.

Kannst du der Familienkasse nachweisen das du einen Ausbildungsvertrag oder eine Bestätigung über den Beginn eines Studiums hast und diese aber nicht zu einem früheren Zeitpunkt beginnen kannst,dann gelten diese 4 Monate nicht.

Dein Einkommen hat auf den Kindergeldanspruch seit der Abschaffung der Einkommensgrenze am 01.01.2012 keinen Einfluss mehr.

Es könnten dann nur die wöchentlichen durchschnittlichen Arbeitsstunden zum Problem werden,dass aber nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hättest,denn dann dürftest du in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung / Studium oder während einer weiteren Ausbildung / Studium nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,dass wäre dann Kindergeldschädlich.