Wird das Kindergeld in der Übergangszeit zwischen Ausbildung und Studium weitergezahlt, wenn man arbeitslos gemeldet ist?

3 Antworten

Wenn du zwischen 18 - 21 wärst,stünde deinen Eltern / dir auch als Arbeit suchend gemeldet Kindergeld zu !

Du bist aber schon 22,deshalb müsstest du entweder als Ausbildung suchend gemeldet sein oder der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung / Studium zu bekommen selber nachweisen.

Würde der Beginn deines Studiums schon feststehen,dann würde es auch wieder Kindergeld geben,auch wenn du über die 4 Monate Übergangsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kommen würdest,Voraussetzung würde da sein,dass der Beginn zu keinem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre.

Nur wenn bereits feststeht, dass du im Oktober das Studium aufnehmen kannst, hast du Anspruch für bis zu 4 Monaten auf Kindergeld. Dann muss du aber bereits die Zusage der Uni haben.

dem Ausbildungsmarkt kannst du dich ja nicht zur Verfügung stellen.

Nach abgeschlossener Ausbildung bekommt man kein Kindergeld mehr, erst recht nicht, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Für das Studium kannst du nur Kindergeld beantragen, wenn du unter 25 bist und während des Studiums keiner Erwerbstätigkeit außerhalb eines 450 Euro Jobs nachgehst.