Kindergeld bei Hartz 4?

5 Antworten

Das hast du völlig FALSCH verstanden!
Selbstverständlich bekommen auch Hartz 4 Empfänger Kindergeld!

Die Hartz 4 Leistungen orientieren sich am Bedarf der Empfänger.
Wenn ein Teil des Lebensunterhalts des Kindes bereits durch Kindergeld abgedeckt wird, dann müssen die Hartz 4 Leistungen diesen Teil natürlich nicht noch mal abdecken.

Dieser Anteil wäre ja sonst doppelt und das ist den Steuerzahlern, die ihre eigenen Familien UND den Lebensunterhalt der Hartz 4 Empfänger finanzieren, ja wirklich nicht zuzumuten.

Jein. Das man überhaupt kein Kindergeld mehr bekommt ist nicht richtig. Allerdings wird das Kindergeld in voller Höhe tatsächlich als Einkommen angerechnet. Wenn man mit Kind oder Kindern zusammenlebt, bildet man schon eine Bedarfsgemeinschaft. Und da das Kindergeld eben für die Kinder ist, zählt es als zusätzliches Einkommen. Das ist im P. 11 Abs. 1 SGB II leider so geregelt. In welcher Höhe das nun angerechnet wird liegt am individuellen errechneten Bedarf der Leistungsbezieher.

Wenn Anspruch auf Kindergeld besteht bekommt man das auch wenn es beantragt wurde und das wird dann dementsprechend vorrangig auf den Bedarf des Kindes angerechnet, für dass das Kindergeld gezahlt wird, dadurch mindert sich dann natürlich der Bedarf des Kindes und die Leistungen werden dementsprechend gekürzt.

Würden Eltern z.B. für ein volljähriges Kind noch Kindergeld bekommen und das Kind kein weiteres Einkommen haben, dann muss das Jobcenter min. 30 € Versicherungspauschale berücksichtigen, es dürfte dann also max.von derzeit min.194 € Kindergeld nur 164 € als Einkommen angerechnet werden.

Selbstverständlich wird das gesetzliche Kindergeld auf den Bedarf angerechnet - sprich das gibt es nicht noch auf den Regelsatz oben drauf.

nein das ist nicht wahr. auch eltern im alg2bezug erhalten kindergeld für ihre kinder. dieses kindergled wird in voller höhe vom bedarf der kinder abgezogen und mindert diesen bedarf natürlich.