Einstiegsqualifizierung EQ - Kindergeld - Hartz 4

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Dein Kindergeld von 184 € bekommt zwar dein Vater,wird aber als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und ab deinem 18 Lebensjahr werden dir von diesem theoretisch 30 € Versicherungspauschale abgezogen,solange du kein Erwerbseinkommen erzielst !

Denn dann fallen diese 30 € weg,es wird dann das Kindergeld voll angerechnet und dir stehen dann diese von dir genannten Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.

Diese würden dann wie von dir genannt bei 220 € Brutto wie Netto insgesamt 124 € ergeben und 96 € würden dir auf deinen Bedarf angerechnet.

Der Freibetrag setzt sich aus den 100 € Grundfreibetrag zusammen und ab 100 € - 1000 € noch mal 20 % Freibetrag und das ergibt dann bei 220 € diese 124 € an Freibetrag.

In diesen 100 € Grundfreibetrag sind deine Aufwendungen für die Beschäftigung bereits enthalten,zusätzlich könntest du dann nur etwas geltend machen,wenn du min.400 € pro Monat verdienen würdest und diese 100 € Grundfreibetrag deine Fahrkosten nicht decken würden.

Dann könntest du auf Nachweis den Differenzbetrag beim Jobcenter geltend machen.

Ab deinem 18 Lebensjahr steht dir ein Regelsatz von 320 € zu + dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann deinen individuellen Bedarf.

Der Kopfanteil berechnet sich aus der Anzahl der Personen im Haushalt,lebst du also mit deinem Vater allein,sind das dann 50 % der Warmmiete,die kommen zu deinem Regelsatz von 320 €.

Von diesem Bedarf werden dann deine 96 € anrechenbares Erwerbseinkommen abgezogen und das volle Kindergeld von 184 €. Das sind dann insgesamt 280 € anrechenbares Einkommen und dir würden noch 40 € für deinen Regelsatz zustehen,damit du auf deine 320 € kommst und deine 50 % Kopfanteil der KDU.

Wenn dein Vater dir bisher deine 184 € Kindergeld gegeben hat,dann hast du Glück gehabt,denn dein Regelsatz beträgt ja nur 320 € und wenn ich 184 € Kindergeld abziehe sind das 136 € und dazu kamen noch die 30 € Versicherungspauschale,die dir bisher theoretisch abgezogen worden.

Dein Vater hatte also für deine Verpflegung und Anteil Strom 166 € pro Monat zur Verfügung,ich nehme ja an das du von deinen 184 € Kindergeld dann sonst alles selber zahlen musstest.

Du bzw.dein Vater hat also für dich noch 166 € für deinen Regelsatz bekommen + deine 50 % Kopfanteil der KDU.

Wenn du jetzt deine 220 € verdienst und davon 124 € Freibetrag abgezogen werden,dann werden dir 96 € von deinem Bedarf abgezogen,dass ist dein anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kommen dann deine diesmal vollen 184 € Kindergeld.

Das ergibt dann ein gesamtes anrechenbares Einkommen von 280 € und wenn ich dein vorheriges anrechenbares Kindergeld von 154 € abziehe ergibt das eine Differenz von 126 € pro Monat.

Dein Vater bekommt dann nicht mehr 166 € für deinen Regelsatz + deine 50 % Kopfanteil der KDU - sondern nur noch 40 € für deinen Regelsatz + die 50 % Kopfanteil der KDU.

Wenn ich jetzt davon ausgehe,dass dein Vater nach wie vor diese 166 € benötigt um dich über den Monat zu bekommen und die 40 € ALG - 2 Aufstockung für deinen Regelsatz abziehe,dann komme ich wieder auf diese 126 € Differenz und diese müsstest du im Normalfall von deinen 220 € Brutto wie Netto zahlen,es blieben dir dann also nur 96 € übrig und davon noch 50 € Fahrgeld abgezogen,ergibt ein Plus von ca.46 € für dich und pro Monat.

Also hättest du rund 140 € weniger als zuvor,wenn dein Vater keine andere Lösung für das Problem findet und dich mit seinem Regelsatz oder angespartem Vermögen versorgt.