Kinderfreibetrag / Medlung beim Arbeitgeber?

3 Antworten

  1. Nein. Wenn, dann musst du es dem Finanzamt mitteilen, damit deine Lohnsteuerabzugsmerkamle geändert werden. Die geänderte Bescheinigung legst du dann dem Arbeitgeber vor.

  2. Der Kinderfreibetrag wirkt sich beim Lohnsteuerabzug nur auf den Soli aus. Bei der Pflegeversicherung fällt der Zusatzbeitrag für KInderlose weg. Je nach dem, wieviel du verdienst, wirst du wohl ein paar € pro Monat mehr haben.

Hi, du kannst es melden spielt aber keine Rolle. Der Kinderfreibetrag sind um die 3500€ und davon bekommst du 0,5 zugerechnet. Am ende wirkt sich das nicht wirklich auf dein Netto aus. Wenn du heiratest hast du eine größere Ersparnis. Bei deiner nächsten Einkommenssteuererklärung gibst du an dass du ein Kind hast und schickst eine Geburtsurkunde mit dann wird der Freibetrag verrechnet .

Spielt sehr wohl ne Rolle. Arbeitnehmer die keine Kinder haben und über 23 Jahre alt sind zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 %. Wenn due ü23 sein solltest, und das dein erstes Kind ist, solltest du es deinem AG mitteilen, dann sparste dir 0,25 % PV.