Kind verschwunden, Schule verklagen?

4 Antworten

Der Schulleitung Bescheid geben.

Bei einer 1:1-Betreuung sollte das nicht passieren.

Es ist die Pflicht der Lehrer:innen, auf die Kinder aufzupassen.

Sollte die Schule uneinsichtig sein, ans betreffende Schulamt wenden und mitteilen, dass der Junge erst wieder in die Schule kann, wenn dieses Problem für alle zufriedenstellend gelöst wurde.

Wer auf Einhaltung der Schulpflicht pocht, hat dafür zu sorgen, dass Kinder nicht unbemerkt verschwinden können.

Am besten mit der Schule oder der zuständigen Erzieherin nochmal reden. Ich sehe das Problem in den Raucherpausen die anscheinend nicht gut geregelt sind

Wieso Schule, wenn es die Lehrkräfte waren?

Zudem warum eigentlich zwei mal, das macht doch schon die Staatsanwaltschaft?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lass dich vom Anwalt beraten. Der hat da sicher sehr viel mehr Ahnung

kiniro  26.10.2021, 18:37

Es gibt verschiedene Anwälte, sollte schon einer mit Fachrichtung Schulrecht sein.

Allerdings erst, wenn die Schule sich quer stellt.